Einführung: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger

Begründung: GR Ebner

 

Die 1. Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger informiert über eine der Verwaltung vorliegende Bitte einer Bürgerin aus Unterbrunn, für den Spielplatz am Weiher wieder Ruhezeiten vorzusehen, nachdem die durchgängige Nutzung des Kinderspielplatzes im Herbst durch Neubeschilderung festgelegt wurde.

 

Die 1. Bürgermeisterin weist darauf hin, dass nach § 22 Absatz 1a Bundes-Immissionsschutz-Gesetz (BImSchG) Geräuscheinwirkungen, die von Kindertageseinrichtungen, Kinderspielplätzen und ähnlichen Einrichtungen wie beispielsweise Ballspielplätzen durch Kinder hervorgerufen werden, im Regelfall keine schädliche Umwelteinwirkung sind. Bei der Beurteilung der Geräuscheinwirkungen dürfen Immissionsgrenz- und -richtwerte nicht herangezogen werden.

 

Des Weiteren teilt sie mit, dass die Öffnungszeit des Kinderspielplatzes Balthasar-Vitzthum-Straße an Sonntagen von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr beschlossen worden sei (Beschluss Nr. 0307 aus dem Jahr 2009).

 

Wortmeldung: GRe Derksen, Luft

 

In der Diskussion wird eine durchgängige Öffnung der Spielplätze, d.h. ohne Ausweisung einer Mittagsruhe auch an Sonn- und Feiertagen, als zeitgemäß erachtet.

 

GR Ebner ändert seinen Beschlussvorschlag entsprechend ab.

 

Die 1. Bürgermeisterin stellt den Beschlussvorschlag entsprechend der Änderung und der Aufhebung des Beschlusses aus dem Jahr 2009 zur Abstimmung.


Beschluss.

 

1.      Der Krisenausschuss nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage Ö 0151.

2.      Der Krisenausschuss beschließt für alle öffentlichen Spielplätze im Gemeindegebiet folgende Nutzungszeiten: 8 – 22 Uhr

Die Verwaltung wird gebeten, an den Spielplätzen entsprechende Beschilderungen anzubringen.

3.      Beschluss Nr. 0307 aus der Sitzung des Gemeinderats am 22.09.2009 wird aufgehoben.