Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Beschluss:
Von dem Antrag auf Isolierte Befreiung zur Errichtung eines Gartengerätehauses mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 04.01.2021, wird zustimmend Kenntnis genommen.
Das Vorhaben
entspricht wegen Errichtung eines Gartengerätehauses nicht den Festsetzungen
des Bebauungsplanes Nr. 46 / Gauting.
Die erforderliche Ausnahme gemäß § 31 Abs. 1 BauGB wird
befürwortet, da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden. Es gibt bereits
mehrere (genehmigte) Gartenhäuser im Bebauungsplangebiet.
Bei Bepflanzungsmaßnahmen sind die Grenzabstände des Bürgerlichen
Gesetzbuches (BGB) und des Ausführungsgesetzes zum BGB zu beachten (siehe Art.
47 AGBGB
·
0,50 m Abstand von der Grundstücksgrenze bis zu
einer Höhe von 2,00 m und
·
2,00 m Abstand von der Grundstücksgrenze über einer
Höhe von 2,00 m).
Anfallendes
Niederschlagswasser ist ausschließlich auf dem eigenen Grundstück zu
versickern.