Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Wortmeldung: GR Moser, GRin Köhler
Beschluss:
Von dem
Baumfällantrag des Antragstellers, mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 15.01.2021, wird zustimmend Kenntnis genommen.
Das Vorhaben
entspricht wegen Fällung eines „zu erhaltenden“ festgesetzten
Baumes nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 46/Stockdorf.
Die erforderliche
Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB wird befürwortet.
Eine Ersatzpflanzung
wird aufgrund der vorhandenen Leitungen sowie der einzuhaltenden Grenzabstände
nicht gefordert.