Sitzung: 02.03.2021 BA/010/XV.WP
1. Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens
Die Erste Bürgermeisterin erklärt zu den rechtlichen Rahmenbedingungen
bei der Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zu Bauvorhaben, dass gemäß §
36 Abs. 1 BauGB über die Zulässigkeit von Vorhaben von der
Baugenehmigungsbehörde im Einvernehmen mit der Gemeinde entschieden wird. Gemäß
§ 36 Abs. 2 dürfen das Einvernehmen der Gemeinde und die Zustimmung der höheren
Verwaltungsbehörde nur aus den sich aus den §§ 31, 33, 34 und 35 ergebenden
Gründen versagt werden. Sie führt weiter aus, dass ein Mitarbeiter des
Rathauses, der in einer Sitzung des Gemeinderats namentlich angesprochen wurde,
sich in seiner Ehre als Architekt angegriffen fühlt und darauf hingewiesen hat,
dass die Unterlagen zum Bauvorbescheidsantrag für das Grundstück Krapfberg 5
vollständig zur Behandlung im Bauausschuss vorgelegt worden sind. Die Erste
Bürgermeisterin ergänzt, dass falls Mitglieder des Gemeinderats der Auffassung
sein sollten, dass Unterlagen zur Behandlung eines Vorhabens nicht vollständig
sind, dann darauf hinweisen sollten. Darüber hinaus besteht die Gelegenheit, in
der jeweiligen Sitzung die Original-Unterlagen einzusehen.
- Haltverbot in der
Buchendorfer Straße in Gauting
Die Erste Bürgermeisterin teilt mit, dass die Polizeiinspektion Gauting
zum Thema Haltverbot in der Buchendorfer Straße zur Vermeidung eines Rückstaus
Richtung Münchener Straße angehört wurde. Der zuständige Verkehrssachbearbeiter
teilte mit, dass aufgrund mehrerer Lösungsvarianten (Haltverbote punktuell oder
Haltverbotszone) ein Ortstermin erforderlich ist. Dieser wird nun von GBL 3 mit
der PI koordiniert.
3. Abgestelltes Boot in der Buchendorfer Straße in
Gauting
Die Erste Bürgermeisterin berichtet, dass das Kommunale
Dienstleistungszentrum Oberland auf Bitte des Ordnungsamtes tätig geworden ist
und am 22.01.2021 ein Boot in der Buchendorfer Straße notiert hat. Eine durch
eine Ordnungsamtsmitarbeiterin am 11.02.2021 in der Buchendorfer
Str./Obertaxetweg/Schrimpfstraße durchgeführte Kontrolle hat nicht zur
Feststellung eines Anhängers mit Boot geführt. GBL 3 hat die Einmündung
Schrimpfstraße / Buchendorfer Str. anlässlich eines Ortstermins am 12.02.2020
kontrolliert und ebenfalls kein Boot mehr festgestellt.
4. Zugang zur Fußgängerunterführung am Bahnhof Gauting
vom Bahnweg
Die Erste Bürgermeisterin verliest eine Mitteilung der DBImm mit
folgendem Inhalt, die sich auf den Vorschlag bezieht, bei dem Treppenzugang zur
Fußgängerunterführung am Bahnhof Gauting vom Bahnweg Führungsschienen
einzubauen, um eine Zugangsmöglichkeit für Personen mit Kinderwagen zu schaffen:
„Leider können wir Ihren Vorschlag nicht
umsetzen. Zum einen wird durch den nachträglichen Einbau von Schienen die
nutzbare Treppenbreite eingeschränkt, welche eine Reduzierung der Kapazität mit
sich bringt. Zum anderen müssen unsere Anlagen auch mobilitätseingeschränkten
Reisenden zur Verfügung stehen. Für Personen, die einseitig eingeschränkt sein
können, ist es erforderlich, beidseitig der Treppen Handläufe vorzuhalten. Ein
Einbau der Rinnen hätte die Nutzungseinschränkung der Handläufe zur Folge, dem
wir nicht zustimmen können.“
5. Lichtsignalanlage Grubmühlerfeldstr. / Einmündung
Hauptplatz
Die Erste Bürgermeisterin berichtet, dass das Staatliche Bauamt Weilheim
mitgeteilt hat, dass die Beschwerden über die Nichterkennung von Fahrradfahrern
am Hauptplatz aus der Richtung Grubmühlerfeldstraße anhalten. Der Freistaat
plant, die Ampelanlage mit einer Radardetektion in Richtung
Grubmühlerfeldstraße nachzurüsten.
6. Sachstand künftige städtebauliche Entwicklung im
Bereich Patchway-Anger
Die Erste Bürgermeisterin teilt zu den laufenden Planungen für die
künftige städtebauliche Entwicklung im Bereich Patchway-Anger mit, dass
kommende Woche Donnerstag ein Gespräch mit den Grundstückseigentümern
stattfinden wird. Dabei soll die künftige Wärmeversorgung des Quartiers
konkretisiert werden. Zudem möchte die beauftragte Bebauungsplanfertigerin Frau
Skorka erste Grundideen zu den Bebauungsplanvorentwürfen besprechen.