Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger


Beschluss:

 

Zu dem Bauantrag nach den Plänen der Klostermann GmbH, mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 24.02.2021, wird das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB erklärt.

 

Das Vorhaben entspricht wegen Errichtung einer Nebenanlage nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 41 / GAUTING.

 

Die erforderliche Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB wird befürwortet, da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und die Abweichung städtebaulich vertretbar ist. Auf dem Grundstück befinden sich bereits mehrere Werbeanlagen.

 

Das Vorhaben entspricht wegen Überschreitung der max. Höhe nicht den Festsetzungen der Werbeanlagensatzung.

Eine Abweichung gemäß § 3 der Satzung wird bis zur Höhe von 4,20 m gestattet. Da es sich hier um ein gewerblich genutztes Grundstück handelt und es bereits Werbeanlagen mit dieser Höhe auf dem Grundstück gibt, kann die Abweichung befürwortet werden.