Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Beschluss:
Von dem Bauantrag
nach den vorgenannten Plänen wird zustimmend Kenntnis genommen.
Das Vorhaben
entspricht wegen Abweichung des Haustyps nicht den Festsetzungen des
Bebauungsplanes Nr. 46-2 / GAUTING.
Die erforderliche Befreiung gemäß § 31 Abs.
2 BauGB für die Erweiterung der bestehenden Gaube wird befürwortet, da die
Grundzüge der Planung nicht berührt werden. Es handelt sich um eine
bestandsbedingte Erweiterung, die städtebaulich vertretbar ist (siehe auch
Hinweis Nr. C 10 des Bebauungsplanes).
Anfallendes Niederschlagswasser ist
ausschließlich auf dem eigenen Grundstück zu versickern.
Zum Schutz des Baumbestandes generell
(Baugrundstück und Nachbargrundstücke) ist die Einhaltung der Normen und
Auflagen der DIN 18920 und der RAS-LP4 (Schutz von Bäumen, Vegetationsbeständen
usw. bei Baumaßnahmen) anzuordnen.