Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Wortmeldung: GRin Köhler, GR Moser
Beschluss:
1.
Ist die
Umnutzung in einen Gartenbaubetrieb genehmigungsfähig?
Das gemeindliche Einvernehmen wird in Aussicht gestellt. Die
Landschaftsverträglichkeit sowie die Privilegierung sind durch das Landratsamt
mit seinen Fachbehörden zu überprüfen.
2.
Ist die
geplante Art der Nutzung zulässig?
Das gemeindliche Einvernehmen wird in Aussicht gestellt. Die Landschaftsverträglichkeit
sowie die Privilegierung sind durch das Landratsamt mit seinen Fachbehörden zu
überprüfen.
3.
Sind
die Arbeitszeiten von 8:00-18:00Uhr zulässig?
Diese Frage ist
durch das Landratsamt Starnberg zu klären.
4.
Ist die
Nutzung mit folgenden Maschinen zulässig?
-
3x PKW
bis 3,5t
-
lx
Radlader bis 6t
-
lx
Radlader bis 1,5t
-
lx
Bagger bis 2,7t
-
lx
Bagger bis lt
Diese Frage ist
durch das Landratsamt Starnberg zu klären.
5. Ist die Nutzung einer Betriebswohnung
zulässig?
Das gemeindliche Einvernehmen wird in Aussicht gestellt. Die
Landschaftsverträglichkeit sowie die Privilegierung sind durch das Landratsamt
mit seinen Fachbehörden zu überprüfen.
6. Ist die Nutzung für den Betrieb nach §35
Bauen im Außenbereich zulässig?
Das gemeindliche Einvernehmen wird in Aussicht gestellt. Die
Landschaftsverträglichkeit sowie die Privilegierung sind durch das Landratsamt
mit seinen Fachbehörden zu überprüfen.
Das natürliche und
das künftige Gelände mit Höhenkoten sind in allen Ansichten der Planung
einzutragen.