Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 1

Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger

Wortmeldung: GRin Köhler, GR Moser


Beschluss:

 

Zu dem im Bauvorbescheidsantrag gestellten Fragenkatalog, mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 22.01.2021, wird wie folgt Stellung genommen:

 

1.        Ist die Umnutzung in einen Gartenbaubetrieb genehmigungsfähig?

 

Das gemeindliche Einvernehmen wird in Aussicht gestellt. Die Landschaftsverträglichkeit sowie die Privilegierung sind durch das Landratsamt mit seinen Fachbehörden zu überprüfen.

 

2.        Ist die geplante Art der Nutzung zulässig?

 

Das gemeindliche Einvernehmen wird in Aussicht gestellt. Die Landschaftsverträglichkeit sowie die Privilegierung sind durch das Landratsamt mit seinen Fachbehörden zu überprüfen.

 

3.        Sind die Arbeitszeiten von 8:00-18:00Uhr zulässig?

 

Diese Frage ist durch das Landratsamt Starnberg zu klären.

 

4.        Ist die Nutzung mit folgenden Maschinen zulässig?

-                      3x PKW bis 3,5t

-                      lx Radlader bis 6t

-                      lx Radlader bis 1,5t

-                      lx Bagger bis 2,7t

-                      lx Bagger bis lt

 

Diese Frage ist durch das Landratsamt Starnberg zu klären.

 

5.   Ist die Nutzung einer Betriebswohnung zulässig?

 

Das gemeindliche Einvernehmen wird in Aussicht gestellt. Die Landschaftsverträglichkeit sowie die Privilegierung sind durch das Landratsamt mit seinen Fachbehörden zu überprüfen.

 

6.   Ist die Nutzung für den Betrieb nach §35 Bauen im Außenbereich zulässig?

 

Das gemeindliche Einvernehmen wird in Aussicht gestellt. Die Landschaftsverträglichkeit sowie die Privilegierung sind durch das Landratsamt mit seinen Fachbehörden zu überprüfen.

 

Das natürliche und das künftige Gelände mit Höhenkoten sind in allen Ansichten der Planung einzutragen.