Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Beschluss:
Von dem Bauantrag nach den Plänen der WSSA
Architekten GmbH, mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 19.01.2021, wird zustimmend Kenntnis genommen.
Das Vorhaben entspricht wegen Überschreitung der Baugrenze nicht den
Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 127 / Gauting.
Die erforderliche
Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB wird befürwortet, da die Grundzüge der
Planung nicht berührt werden und die Abweichung städtebaulich vertretbar ist.