Sitzung: 23.02.2021 GR/013/XV.WP
Vorlage: Ö/0158/XV.WP
Einführung: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Begründung des Antrags: GRin Köhler
Die 1. Bürgermeisterin weist darauf hin, dass die Gemeinde rechtlich verpflichtet sei, bei einem Bauvorbescheidsantrag das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen, wenn sich das Gebäude in die Umgebung einfügt.
Nur dieser Aspekt ist in der Sitzung des Bauausschusses behandelt worden.
Herr Härta informiert, dass ein Bauvorbescheidsantrag grundsätzlich dazu diene, einzelne Fragen zur Kubatur und zur Lage des Gebäudes zu klären. Die entsprechenden Unterlagen zum Bauvorbescheidsantrag seien in der Sitzung des Bauausschusses vorgelegen.
Die 1. Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger weist darauf hin, dass jedes Ausschussmitglied das Recht habe, auch in der Sitzung noch Fragen zu stellen.
Wortmeldung: GRe Klinger, Dr. Sklarek, Brucker
GR Dr. Sklarek stellt einen Antrag zur Geschäftsordnung zur sofortigen Abstimmung.
Die 1. Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger stellt den Antrag von GR Dr. Sklarek zur Beschlussfassung.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die sofortige Abstimmung.
Ja 18 Nein 13
Es folgt die Abstimmung über die Aufhebung des in der 8. Sitzung des Bauausschusses gefassten Beschlusses Nr. 0192.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die Aufhebung des in der 8. Sitzung des
Bauausschusses gefassten Beschlusses Nr. 0192 zur Erteilung des gemeindlichen
Einvernehmens zum Bauvorbescheidsantrag zur Errichtung eines Wohngebäudes mit
Garagen in Gauting, Krapfberg 5; Fl.Nr. 128.
Ja 13 Nein 18