Sitzung: 02.03.2021 BA/010/XV.WP
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 2
Vorlage: Ö/0171/XV.WP
Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Wortmeldung: GR Egginger, GR Moser, GRin Köhler
Beschluss:
1. Der Bauausschuss nimmt Kenntnis von der
Beschlussvorlage der Verwaltung (Drucksache Ö 0171) zur 8. Änderung des
Bebauungsplans Nr. 46/GAUTING Ost.
2. Der Bauausschuss beschließt, den Bebauungsplan Nr.
46/GAUTING Ost gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zu ändern.
3. Das Plangebiet umfasst das Grundstück Fl.Nr. 907 sowie
eine Teilfläche der Fl.Nr. 944 der Gemarkung Gauting. Die Änderung erhält die
Bezeichnung Bebauungsplan Nr. 46-8/GAUTING für den Bereich des Grundstücks
Fl.Nr 907 an der Buchendorfer Straße 27.
4. Ziel der Änderung ist, in die bereits bestehende
Bauleitplanung für dieses Grundstück zur Schaffung von dringend benötigten
zeitgemäßen Wohnraum die Änderungen der Bayerischen Bauordnung und der
Stellplatzsatzung der Gemeinde Gauting einzuarbeiten, damit das Grundstück
einer sinnvollen Nutzung zugeführt werden kann. Um auf dem stark hängigen
Grundstück auch nutzbare Freibereiche zu ermöglichen, sind zudem Balkone,
Laubengänge und Vordächer vorgesehen, die die Baugrenzen überschreiten dürfen.
5. Mit der Ausarbeitung der Planunterlagen wird der
Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München beauftragt.
6. Zur Übernahme der der Gemeinde durch die Änderung des
Bebauungsplans bereits entstandenen und noch entstehenden Kosten ist mit dem Bauherrn
ein städtebaulicher Vertrag abzuschließen.
7. Der Bauausschuss nimmt den vorliegenden ersten
Planentwurf zur 8. Änderung des Bebauungsplans Nr. 46/GAUTING Ost zustimmend
zur Kenntnis.
8. Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss über die
Änderung des Bebauungsplans öffentlich bekannt zu machen und das
Änderungsverfahren entsprechend den Vorschriften des Baugesetzbuchs im
beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Umweltprüfung und Umweltbericht
durchzuführen.