Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 2

Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger

Wortmeldung: GR Egginger, GR Moser, GRin Köhler


Beschluss:

 

1.    Der Bauausschuss nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung (Drucksache Ö 0171) zur 8. Änderung des Bebauungsplans Nr. 46/GAUTING Ost.

 

2.    Der Bauausschuss beschließt, den Bebauungsplan Nr. 46/GAUTING Ost gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zu ändern.

 

3.    Das Plangebiet umfasst das Grundstück Fl.Nr. 907 sowie eine Teilfläche der Fl.Nr. 944 der Gemarkung Gauting. Die Änderung erhält die Bezeichnung Bebauungsplan Nr. 46-8/GAUTING für den Bereich des Grundstücks Fl.Nr 907 an der Buchendorfer Straße 27.

 

4.    Ziel der Änderung ist, in die bereits bestehende Bauleitplanung für dieses Grundstück zur Schaffung von dringend benötigten zeitgemäßen Wohnraum die Änderungen der Bayerischen Bauordnung und der Stellplatzsatzung der Gemeinde Gauting einzuarbeiten, damit das Grundstück einer sinnvollen Nutzung zugeführt werden kann. Um auf dem stark hängigen Grundstück auch nutzbare Freibereiche zu ermöglichen, sind zudem Balkone, Laubengänge und Vordächer vorgesehen, die die Baugrenzen überschreiten dürfen.

 

5.    Mit der Ausarbeitung der Planunterlagen wird der Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München beauftragt.

 

6.    Zur Übernahme der der Gemeinde durch die Änderung des Bebauungsplans bereits entstandenen und noch entstehenden Kosten ist mit dem Bauherrn ein städtebaulicher Vertrag abzuschließen.

 

7.    Der Bauausschuss nimmt den vorliegenden ersten Planentwurf zur 8. Änderung des Bebauungsplans Nr. 46/GAUTING Ost zustimmend zur Kenntnis.

 

8.    Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss über die Änderung des Bebauungsplans öffentlich bekannt zu machen und das Änderungsverfahren entsprechend den Vorschriften des Baugesetzbuchs im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Umweltprüfung und Umweltbericht durchzuführen.