Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger


Beschluss:

 

Dem Antrag auf isolierte Befreiung mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 03.02.2021 wird zugestimmt.

 

Das Vorhaben entspricht wegen Errichtung eines Doppelstabgitterzaunes nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 41 / Gauting.

 

Die erforderliche Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB wird befürwortet, da die Zaun Art der gemeindlichen Einfriedungssatzung entspricht.

Der Zaun darf mit einer Höhe von max. 1,30 m über Oberkante Gehweg errichtet werden.