Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Beschluss:
Zu dem Bauantrag nach
den Plänen des Architekten Barth Andreas, mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 24.02.2021, wird das gemeindliche Einvernehmen
nach § 36 BauGB erklärt.
Das Vorhaben fügt sich nach Art der baulichen
Nutzung in die Umgebungsbebauung ein. Das Maß der Nutzung ändert sich nicht.