Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Wortmeldung: GR Eck
Beschluss:
Von dem
Baumfällantrag des Antragstellers, mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 09.03.2021, wird zustimmend Kenntnis genommen.
Das Vorhaben
entspricht wegen Fällung eines „zu erhaltenden“ festgesetzten
Baumes nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 46+46-1/ Gauting.
Die erforderliche
Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB wird befürwortet.
Für den gefällten Walnussbaum ist ein heimischer Laubbaum
1. Wuchsordnung mit einem Stammumfang von 20-25 cm als Ersatz max. drei Meter
entfernt vom ursprünglichen Standort zu pflanzen.
GR Dr. Sklarek bei
Abstimmung nicht Anwesend.