Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0

Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger

Wortmeldung: GR Eck


Beschluss:

 

Von dem Baumfällantrag des Antragstellers, mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 09.03.2021, wird zustimmend Kenntnis genommen.

 

Das Vorhaben entspricht wegen Fällung eines „zu erhaltenden“ festgesetzten Baumes nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 46+46-1/ Gauting.

 

Die erforderliche Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB wird befürwortet.

 

Für den gefällten Walnussbaum ist ein heimischer Laubbaum 1. Wuchsordnung mit einem Stammumfang von 20-25 cm als Ersatz max. drei Meter entfernt vom ursprünglichen Standort zu pflanzen.


GR Dr. Sklarek bei Abstimmung nicht Anwesend.