Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Wortmeldung: GR Moser, GR Berchthold
Beschluss:
Von dem Bauantrag nach den Plänen der Architektin Sarah
Kuhlmannn, mit Eingangsstempel der
Gemeinde vom 10.03.2021 bzw. 31.03.2021,
wird zustimmend Kenntnis genommen.
Das Vorhaben
entspricht wegen Überschreitung der GR 1 und der GFZ nicht den Festsetzungen
des Bebauungsplanes Nr. 41 / Stockdorf.
Der erforderlichen Befreiung gem. § 31 Abs. 2 BauGB hinsichtlich der
Überschreitung der GFZ wird zugestimmt. Gemäß Schreiben der Regierung von Oberbayern vom 02.07.2003 wird die
Geschossflächenzahl als obsolet betrachtet.
Der erforderlichen Befreiung gem. § 31 Abs. 2
BauGB hinsichtlich der Überschreitung der GRZ 1 wird zugestimmt, da sich
die Überschreitung durch Anrechnung der Terrassenflächen ergibt und dies im
Bebauungsplan Nr. 41 / STOCKDORF nicht berücksichtigt wird.
Der
Freiflächengestaltungsplan soll Bestandteil der Baugenehmigung werden.
Für die Außenwände der Gebäude sind heller Putz, geschlämmtes Mauerwerk
oder Holzverkleidung zulässig.
Einfriedungen sind nur in Form von hinterpflanzten sockellosen Zäunen aus Maschendraht oder senkrechten Holzlatten bis zu einer Höhe von 1,3 m zulässig. Die Pflanzung von Thujenhecken ist unzulässig.
Bei Bepflanzungsmaßnahmen sind die Grenzabstände des Bürgerlichen
Gesetzbuches (BGB) und des Ausführungsgesetzes zum BGB zu beachten (siehe Art.
47 AGBGB
·
0,50 m Abstand von der Grundstücksgrenze bis zu
einer Höhe von 2,00 m und
·
2,00 m Abstand von der Grundstücksgrenze über einer
Höhe von 2,00 m).
Die Flächen für
oberirdische Stellplätze, Grundstückszufahrten, Geh- und Radwege sind mit
wasserdurchlässigen Belägen anzulegen.
Die Müllbehälter
sind in die Einfriedung zu integrieren und, falls freistehend, zur Straße hin
abzupflanzen.
Anfallendes
Niederschlagswasser ist ausschließlich auf dem eigenen Grundstück zu versickern.
Zum Schutz des
Baumbestandes generell (Baugrundstück und Nachbargrundstücke) ist die
Einhaltung der Normen und Auflagen der DIN 18920 und der RAS-LP4 (Schutz von
Bäumen, Vegetationsbeständen usw. bei Baumaßnahmen) anzuordnen.
Die Gemeinde empfiehlt:
- zur Gartenbewässerung den Einbau einer Regenwassersammelanlage und bei
geeigneter Dachneigung - insbesondere bei Garagen - eine Begrünung vorzusehen
- eine insektenfreundliche Bepflanzung der Gärten/Freiflächen
- die Nutzung von Photovoltaik-/Solaranlagen