Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Wortmeldung: GR Brucker, GR Eck, GR Berchthold
Beschluss:
Von dem Tekturantrag nach den
Plänen der Architektin Stefanie Kulmey,
mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 11.03.2021,
wird zustimmend Kenntnis genommen.
Das Vorhaben entspricht wegen Unterschreitung der Wandhöhe, Abweichung
von den Gestaltungsvorschriften (Dachneigung, Verhältnis Länge zu Breite
Hauptbaukörper) Abweichung von der Lage der Garage und Errichtung außerhalb des
Bauraumes nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 19 / UNTERBRUNN.
Die Unterschreitung
der Wandhöhe, Abweichung von den
Gestaltungsvorschriften (Dachneigung, Verhältnis Länge zu Breite
Hauptbaukörper) Abweichung von der Lage der Garage wurden bereits im
Baugenehmigungsbescheid vom 28.01.2021 befreit.
Die erforderliche
Befreiung gem. § 31 Abs. 2 BauGB für die Überschreitung der westlichen
Baugrenze um 9,10 m wird befürwortet. Durch die Verschiebung des Baukörpers
nach Westen und nicht wie ursprünglich geplant nach Süden, kann die große Linde
im südlichen Bereich zwischen Boardinghaus und Austragshaus erhalten werden.
Einfriedungen sind
als Holz-, Maschendraht- oder Metallzaun bis max. 1,30 m Höhe,
Hecken bis zu einer Höhe von 1,80 m zulässig.
Bei Bepflanzungsmaßnahmen sind die Grenzabstände des Bürgerlichen
Gesetzbuches (BGB) und des Ausführungsgesetzes zum BGB zu beachten (siehe Art.
47 AGBGB
·
0,50 m Abstand von der Grundstücksgrenze bis zu
einer Höhe von 2,00 m und
·
2,00 m Abstand von der Grundstücksgrenze über einer
Höhe von 2,00 m).
Die Müllbehälter sind in die Einfriedung zu
integrieren und, falls freistehend, zur Straße hin abzupflanzen. Die Türen der
Müllboxen dürfen nur nach innen geöffnet werden, ein Hineinragen in die
öffentliche Verkehrsfläche ist unzulässig.
Anfallendes
Niederschlagswasser ist ausschließlich auf dem eigenen Grundstück zu
versickern.
Zum Schutz des
Baumbestandes generell (Baugrundstück und Nachbargrundstücke) ist die
Einhaltung der Normen und Auflagen der DIN 18920 und der RAS-LP4 (Schutz von
Bäumen, Vegetationsbeständen usw. bei Baumaßnahmen) anzuordnen.
Die Gemeinde empfiehlt:
- zur Gartenbewässerung den Einbau einer Regenwassersammelanlage und bei
geeigneter Dachneigung - insbesondere bei Garagen - eine Begrünung vorzusehen
- eine insektenfreundliche Bepflanzung der Gärten/Freiflächen
- die Nutzung von Photovoltaik-/Solaranlagen