Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger

Wortmeldung: GR Brucker, GR Eck, GR Berchthold

 


Beschluss:

 

Von dem Tekturantrag nach den Plänen der Architektin Stefanie Kulmey, mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 11.03.2021, wird zustimmend Kenntnis genommen.

 

Das Vorhaben entspricht wegen Unterschreitung der Wandhöhe, Abweichung von den Gestaltungsvorschriften (Dachneigung, Verhältnis Länge zu Breite Hauptbaukörper) Abweichung von der Lage der Garage und Errichtung außerhalb des Bauraumes nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 19 / UNTERBRUNN.

 

Die Unterschreitung der Wandhöhe, Abweichung von den Gestaltungsvorschriften (Dachneigung, Verhältnis Länge zu Breite Hauptbaukörper) Abweichung von der Lage der Garage wurden bereits im Baugenehmigungsbescheid vom 28.01.2021 befreit.

 

Die erforderliche Befreiung gem. § 31 Abs. 2 BauGB für die Überschreitung der westlichen Baugrenze um 9,10 m wird befürwortet. Durch die Verschiebung des Baukörpers nach Westen und nicht wie ursprünglich geplant nach Süden, kann die große Linde im südlichen Bereich zwischen Boardinghaus und Austragshaus erhalten werden.

 

Einfriedungen sind als Holz-, Maschendraht- oder Metallzaun bis max. 1,30 m Höhe,
Hecken bis zu einer Höhe von 1,80 m zulässig.

 

Bei Bepflanzungsmaßnahmen sind die Grenzabstände des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und des Ausführungsgesetzes zum BGB zu beachten (siehe Art. 47 AGBGB

·         0,50 m Abstand von der Grundstücksgrenze bis zu einer Höhe von 2,00 m und

·         2,00 m Abstand von der Grundstücksgrenze über einer Höhe von 2,00 m).

 

Die Müllbehälter sind in die Einfriedung zu integrieren und, falls freistehend, zur Straße hin abzupflanzen. Die Türen der Müllboxen dürfen nur nach innen geöffnet werden, ein Hineinragen in die öffentliche Verkehrsfläche ist unzulässig.

 

Anfallendes Niederschlagswasser ist ausschließlich auf dem eigenen Grundstück zu versickern.

 

Zum Schutz des Baumbestandes generell (Baugrundstück und Nachbargrundstücke) ist die Einhaltung der Normen und Auflagen der DIN 18920 und der RAS-LP4 (Schutz von Bäumen, Vegetationsbeständen usw. bei Baumaßnahmen) anzuordnen.

 

Die Gemeinde empfiehlt:

 

-       zur Gartenbewässerung den Einbau einer Regenwassersammelanlage und bei geeigneter Dachneigung - insbesondere bei Garagen - eine Begrünung vorzusehen

-       eine insektenfreundliche Bepflanzung der Gärten/Freiflächen

-       die Nutzung von Photovoltaik-/Solaranlagen