Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Beschluss:
Zu dem Bauantrag nach den Plänen des Architekten
Dipl-Ing. Thomas Stückl, mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 11.03.2021, wird das gemeindliche Einvernehmen
nach § 36 Abs. 1 BauGB mit folgenden Maßgaben erklärt:
Die Landschaftsverträglichkeit, sowie die Privilegierung sind durch das
Landratsamt mit seinen Fachbehörden zu überprüfen.
Anfallendes
Niederschlagswasser ist ausschließlich auf dem eigenen Grundstück zu
versickern.