Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Wortmeldung: GRin Köhler, GR Moser
Beschluss:
Von dem Bauantrag nach den Plänen des Architekten Maximilian
Stabernak, in der Fa. Regnauer Hausbau GmbH +
Co.KG, mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 18.03.2021, wird zustimmend Kenntnis genommen.
Das Vorhaben
entspricht wegen Überschreitung der GRZ 1 und der GFZ nicht den Festsetzungen
des Bebauungsplanes Nr. 41 / Stockdorf.
Der erforderlichen
Befreiung gem. § 31 Abs. 2 BauGB hinsichtlich der Überschreitung der GFZ wird
zugestimmt. Gemäß Schreiben der Regierung von Oberbayern vom 02.07.2003 wird
die Geschossflächenzahl als obsolet betrachtet.
Der erforderlichen
Befreiung gem. § 31 Abs. 2 BauGB hinsichtlich der Überschreitung der GRZ 1 wird
zugestimmt, da sich die Überschreitung durch Anrechnung der Terrassenflächen
ergibt und dies im Bebauungsplan Nr. 41 / STOCKDORF nicht berücksichtigt wird.
Der
Freiflächengestaltungsplan soll Bestandteil der Baugenehmigung werden.
Für die Außenwände der Gebäude sind heller Putz, geschlämmtes Mauerwerk
oder Holzverkleidung zulässig.
Einfriedungen sind
nur in Form von hinterpflanzten sockellosen Zäunen aus Maschendraht oder
senkrechten Holzlatten in einer Höhe bis 1,3 m zulässig.
Bei Bepflanzungsmaßnahmen sind die Grenzabstände des Bürgerlichen
Gesetzbuches (BGB) und des Ausführungsgesetzes zum BGB zu beachten (siehe Art.
47 AGBGB
·
0,50 m Abstand von der Grundstücksgrenze bis zu
einer Höhe von 2,00 m und
·
2,00 m Abstand von der Grundstücksgrenze über einer
Höhe von 2,00 m).
Die Flächen für
oberirdische Stellplätze, Grundstückszufahrten, Geh- und Radwege sind mit
wasserdurchlässigen Belägen anzulegen.
Anfallendes
Niederschlagswasser ist ausschließlich auf dem eigenen Grundstück zu versickern.
Zum Schutz des
Baumbestandes generell (Baugrundstück und Nachbargrundstücke) ist die
Einhaltung der Normen und Auflagen der DIN 18920 und der RAS-LP4 (Schutz von
Bäumen, Vegetationsbeständen usw. bei Baumaßnahmen) anzuordnen.
Die Gemeinde empfiehlt:
- zur Gartenbewässerung den Einbau einer Regenwassersammelanlage und bei
geeigneter Dachneigung - insbesondere bei Garagen - eine Begrünung vorzusehen
- eine insektenfreundliche Bepflanzung der Gärten/Freiflächen
- die Nutzung von Photovoltaik-/Solaranlagen