Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Beschluss:
Von dem
Baumfällantrag der Antragsteller, mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 22.03.2021, wird zustimmend Kenntnis genommen.
Das Vorhaben
entspricht wegen Fällung eines „zu erhaltenden“ festgesetzten
Baumes nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 34 + 34-1/STOCKDORF.
Die erforderliche
Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB wird befürwortet.
Für die gefällte
Birke ist ein heimischer Laubbaum in der Qualität 1. Wuchsordnung mit Stammumfang
20-25 cm als Ersatz max. drei Meter entfernt vom ursprünglichen Standort zu
pflanzen.