Einführung: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger

Begründung des Antrags: GR Knape

 

Es folgen Ergänzungsanträge gem. § 26 (3) der Geschäftsordnung des Gemeinderats von der Fraktion MiFü 82131 und GR Vilgertshofer.

Anmerkung: Beide Ergänzungsanträge wurden bereits vor der Sitzung den Ratsmitgliedern zur Kenntnisnahme übermittelt.

 

GRin Pahl und GR Vilgertshofer begründen ihre Anträge.

 

Die Anträge sind dem Protokoll als Anlage beigefügt.

 

Die 1. Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger unterbricht die Sitzung von 22.00 Uhr bis 22.06 zur Abstimmung innerhalb der Fraktionen.

 

Seitens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wird der ursprüngliche Antrag geändert (siehe Beschluss).

 

Nach Wiederaufnahme der Sitzung stellt die 1. Bürgermeisterin die Beschlussvorschläge in der Reihenfolge des weitestgehenden Antrags (d.h. Antrag MiFü 82131, Antrag Bündnis 90/Die Grünen, Antrag von GR Vilgertshofer) zur Abstimmung.

 

GR Brucker stellt einen Antrag zur Geschäftsordnung auf namentliche Abstimmung des Ergänzungsantrags der Fraktion MiFü 82131.


Beschluss (zum Antrag MiFü 82131):

 

Der Gemeinderat beschließt:

1.      Das Grundstück Krapfberg Nr. 5 verbleibt im Besitz der Gemeinde, der Beschluss zum Verkauf wird aufgehoben.

2.      An Stelle des vorhandenen Gebäudes wird eine Kindertageseinrichtung, vorzugsweise mit Hortgruppen, errichtet. Das Gebäude weist Mitarbeiterwohnungen auf.

3.      Der Neubau wird der Umgebungsbebauung architektonisch angepasst.

4.      Die Finanzierung der im Haushalt 2021 verbuchten Einnahme des Erlöses aus dem Verkauf des benannten Grundstücks, erfolgt durch die Verpachtung, ggf. Verkauf anderer, sich in Gemeindebesitz befindlicher Grundstücke, die MiFü 82131 noch benennen wird, in nicht prominenter, ortsbildverändernder Lage.

 

Name

Ja

Nein

 

 

 

Kössinger, Brigitte, Dr.

 

X

Berchtold, Stefan

 

X

Beyzer, Victoria

 

X

Brucker, Eberhard

 

X

Derksen, Annette

 

X

Deschler, Markus

 

X

Ebner, Stephan

 

X

Eck, Richard

 

X

Egginger, Florian

 

X

Elsnitz, Martin

 

X

Franke, Anne

 

X

Hundesrügge, Britta

 

X

Ilg, Matthias, Dr.

 

X

Jaquet, Franz

 

X

Klinger, Eva-Maria

 

X

Knape, Johannes Wilhelm

 

X

Köhler, Susanne

 

X

Körner, Matthias

 

X

Kössinger, Benedikt

 

X

Luft, Tarek

 

X

Mc Fadden, Tobias

 

X

Moser, Heinrich

 

X

Pahl, Stephanie

X

 

Platzer, Kirsten

 

X

Platzer, Maximilian

 

X

Reißfelder-Zessin, Michaela, Dr.

 

X

Rindermann, Jens

 

X

Ruhbaum, Harald

X

 

Sklarek, Jürgen, Dr.

X

 

Vilgertshofer, Michael

 

X

Wenzel, Carola, Dr.

 

X

 

Ja 3  Nein 28

 

Beschluss (zum Antrag der Fraktion Bündnis 90 Die Grünen, wie in der Sitzung geändert):

 

Der Gemeinderat beschließt:

1.      Der Beschluss zum Verkauf des Grundstücks am Krapfberg 5 aus dem Jahre 2015 wird zurückgestellt, um ein differenzierteres Vorgehen zu ermöglichen.

2.      Die Verwaltung wird gleichzeitig beauftragt, die Villa Krapfberg als Liebhaberobjekt mit dem Ziel einer Sanierung, bzw. einem Wiederaufbau zum Verkauf oder zur Nutzung in Erbpacht anzubieten. Sollte dies nicht zu einem Verkauf oder zu einer Verpachtung führen, wird der Gemeinderat erneut beschließen.

Ja 10  Nein 21

 

Beschluss (zum Antrag von GR Vilgertshofer):

 

Der Gemeinderat beschließt:

1.      Der Verkaufsbeschluss bleibt zunächst bestehen – die Umsetzung kontrolliert der Gemeinderat, da der Verkauf einer vorherigen konkreten Beschlussfassung und der Kaufvertrag der Genehmigung des Gemeinderats erfordert.

2.      Das Grundstück wird von der Verwaltung ausgeschrieben. Die Ausschreibung wird im Rahmen des zulässigen und rechtlich Möglichen wie folgt gestaltet:

a)   Gebote können für den Kauf und/oder für ein Erbbaurecht abgegeben werden – jeweils mit Angabe des Kaufpreises und/oder der Erbbauzinses und der Laufzeit des Erbbaurechts.

b)   Die Gebote sind mit dem konkreten künftigen Nutzungskonzept zu verbinden

c)   Die künftige Nutzung kann mit oder ohne Erhaltung des Bestands dargestellt werden.

d)   Bei einem Neubau ist das Nutzungskonzept mit einer Planung zu verbinden.

e)   Interessenten werden darauf hingewiesen, dass sich die Gemeinde vorbehält, den Prozess abzubrechen.

3.      Die Entscheidung des Gemeinderats über das Grundstück wird abschließend nach Durchführung der Ausschreibung getroffen.

Ja 23  Nein 8