Abstimmung: Ja: 16, Nein: 15

Einführung: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger

Begründung des Antrags: GRin Pahl

 

Die 1. Bürgermeisterin teilt mit, dass die Verwaltung bereits in der Beschlussvorlage mit einer Stellungnahme zu den Punkten 2 a, b und c darauf hingewiesen habe, dass diese nur bedingt bzw. rechtlich gar nicht umsetzbar seien. In Bezug auf die geforderten Grundstücks- und Erweiterungsvorschläge bestehender Einrichtungen weist sie darauf hin, dass die entsprechenden Informationen bereits im Oktober 2020 den Ratsmitgliedern zur Verfügung gestellt worden seien.

 

Diskutiert wird vor allem die Größe der Einrichtung am Standort Wiesmahdstraße. Nach Meinung einiger Ratsmitglieder sollen statt 6 lediglich 3 Gruppen dort vorgesehen werden und weitere kleinere Einrichtungen, deren Standort sich nach dem Quartiersbedarf richte, geplant werden. Erweiterungsmöglichkeiten von bereits bestehenden Kinderbetreuungseinrichtungen seien hierbei ebenso mit zu berücksichtigen.

 

Die Verwaltung weist darauf hin, dass zum heutigen Stand 350 Betreuungsplätze fehlen, trotz der bereits von 2015 bis 2019 insgesamt geschaffenen 245 Kinderbetreuungsplätzen. Die Bedarfsplanung werde in der nächsten Gemeinderatssitzung vorgestellt.

 

Es wird vorgeschlagen, eine Machbarkeitsstudie für die Planung von 4 Gruppen am Standort Wiesmahdstraße zu beauftragen.

 

Um den Vorschlag mit den Fraktionen des Gemeinschaftsantrags zu beraten, bittet GRin Pahl um eine kurze Sitzungsunterbrechung.

 

Die 1. Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger unterbricht die Sitzung von 20.57 Uhr bis 21.09 Uhr.

 

GR Eck stellt einen Antrag zur Geschäftsordnung, eine Machbarkeitsstudie für eine 4 gruppige Kinderbetreuungseinrichtung mit max. 75 Kindern in Auftrag zu geben.

 

GRin Pahl führt im Namen der Antragsteller aus, dass einer Kindertageseinrichtung mit max. 75 Kindern, d.h. 2 Kindergarten- und 2 Krippengruppen sowie Personalwohnungen zugestimmt werde. Für alle weiteren Punkte des Antrags gilt die Terminvorgabe 30.06.2021.

 

GR Eck ändert seinen Geschäftsordnungsantrag dahingehend ab, dass die Machbarkeitsstudie für eine Kinderbetreuungseinrichtung mit max. 75 Kindern in Auftrag gegeben werden solle.

 

Die 1. Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger weist darauf hin, dass der Termin am 30.06.2021 aufgrund krankheitsbedingtem Personalausfall bei gleichzeitig hoher Arbeitsauslastung nicht zu halten sei.

 

Nach kurzer Diskussion einigt man sich auf die Vorstellung der bis dahin von der Verwaltung ermittelten Daten in einer Sitzung des Gemeinderats vor der Sommerpause.

 

 

Die 1. Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger stellt den Geschäftsordnungsantrag von GR Eck und die Berücksichtigung von Personalwohnungen in der Machbarkeitsstudie zur Abstimmung.

 

Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt, eine Machbarkeitsstudie zur Planung einer Kinderbetreuungseinrichtung mit max. 75 Kindern am Standort Wiesmahdstraße in Auftrag zu geben.

Ja 31  Nein 0

 

Der Gemeinderat beschließt, bei der Beauftragung der Machbarkeitsstudie Personalwohnungen mit einzubeziehen

Ja 31  Nein 0

 

Es wird vorgeschlagen, Pkt. 2 a, b und c mit nachfolgendem Wortlaut zu ersetzen:

„Eine datenschutzkonforme Registerabfrage der Kinder nach Alter und Wohnquartier“

 

Pkt. 4 soll sich auf 2-3-gruppige (statt 1-3-gruppige) Kinderbetreuungseinrichtungen beziehen.

 

Die 1. Bürgermeisterin stellt den entsprechend geänderten Beschlussvorschlag zur Abstimmung.


Beschluss:

 

1.      Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage Ö/0193 und dem Antrag der Fraktionen MiFü 82131, SPD, FDP Bündnis 90/Die Grünen vom 18.03.2021.

 

2.      Der Gemeinderat beschließt:

 

A)   Als ersten Schritt stellt die Verwaltung folgende Daten zur Verfügung als Voraussetzung für jede weitere Planung:

 

1.    Vorstellung der aktuellen Bedarfsanalyse Kinderbetreuungsplätze 2021 nach Ablauf der Anmeldefristen

 

2.    Eine datenschutzkonforme Registerabfrage der Kinder nach Alter und Wohnquartier*

 

  1. Bewertung der bestehenden Kinderbetreuungseinrichtungen nach

a.    allgemeiner Auslastung für das Jahr 2021

b.    Abfrage bei den Trägern nicht ausgelasteter Kindereinrichtungen, mit welchen Maßnahmen sie bis wann eine bessere Auslastung erreichen wollen

c.    Möglichkeiten der evtl. Veränderung der Trägerschaften

 

  1. Erweiterung der Anzahl von Grundstücken für die Nutzung von 2-3-gruppigen Kinderbetreuungseinrichtungen:

a.    realistisch bebaubare unbebaute gemeindeeigene Grundstücke

b.    umnutzbare gemeindeeigene Grundstücke mit Gebäude

c.    Abfrage von Erweiterungskapazitäten der nicht gemeindeeigenen Einrichtungen (z.B. Asklepios)

d.    geeignete Standorte für weitere Waldkindergärten

 

B)   Im zweiten Schritt soll ein Standortgutachten nach Musso/Rittel (transparenter Verfahrensvorschlag für intersubjektive Entscheidung) zu den infrage kommenden Grundstücken beauftragt werden mit Bewertungskriterien (Quartiersversorgung, Naturbezug, Erreichbarkeit, Pädagogische Vielfalt, Hort in Schulnähe, mögliche Mitarbeiter*innen-Wohnungen etc.)

 

Mit der Suche nach geeigneten Büros kann sogleich begonnen werden, damit die Grundlagenermittlung mit der Verwaltung frühzeitig abstimmt werden kann.

 

Die Etablierung einer größeren Kinderbetreuungseinrichtung auf dem Gelände des ehemaligen AOA Apparatebaus wird in die Untersuchungen ebenso einbezogen.


 

*) Wohnviertel:                    rechts von der Ammerseestraße (Kolonie) und westlich der S-Bahn

                                                links von der Ammerseestraße und westlich der S-Bahn

                                                nördlich der Bahnhofstraße, zwischen S-Bahn und Bergstraße

                                                südlich der Bahnhofstraße und westlich der Würm

                                                Grubmühlerfeldviertel

                                                Schwimmbadviertel

                                                östlich der Würm

                                                Buchendorf

                                                Stockdorf

                                                Unterbrunn

                                                Oberbrunn, Hausen

                                                Königswiesen