Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 1

Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger

 


Beschluss:

 

Zu den im Genehmigungsfreistellungsverfahren vorgelegten Plänen der Architektin Constanze Höpner, mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 07.04.2021, wurde mit Schreiben vom 22.04.2021 erklärt, dass gemäß Art. 58 Abs. 2 BayBO ein Genehmigungsverfahren durchgeführt werden soll.

 

Von dem Bauantrag nach den vorgenannten Plänen wird ablehnend Kenntnis genommen.

 

Das Vorhaben entspricht wegen Abweichung von den Gestaltungsvorschriften (DN für die Errichtung einer Dachgaube und Breite der Gaube) nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 11 / Unterbrunn.

 

Die erforderliche Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB wird nicht befürwortet. Es gibt keine Bezugsfälle im Bebauungsplangebiet bzw. sind die angegebenen Bezugsfälle bestandsbedingt vorhanden oder entsprechen dem Bebauungsplan.