Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Wortmeldung: GR Berchtold, GR Brucker, GR Derksen, GR Deschler
Beschluss:
Zu dem Antrag auf Bauvorbescheid
nach den Plänen des Architekten Burget
Florian,
mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 08.04.2021,
wird das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB erklärt/nicht erklärt.
Frage 1: Ist
das geplante Bauvorhaben auf der Grundlage der beigefügten
Planunterlagen der Art der baulichen Nutzung nach
bauplanungsrechtlich zulässig?
Ja
Frage 2: Ist
das geplante Bauvorhaben auf der Grundlage der beigefügten
Planunterlagen hinsichtlich des Maßes der baulichen
Nutzung bauplanungsrechtlich zulässig?
Ja
Frage 3: Ist das geplante Bauvorhaben auf der Grundlage der
beigefügten
Planunterlagen
abstandsflächenrechtlich zulässig?
Die
Abstandsflächenvorschriften entsprechen bestandsbedingt nicht der
Abstandsflächensatzung der Gemeinde Gauting vom 21.01.2021 und müssen somit neu betrachtet und geprüft werden. Die Frage kann zum
jetzigen Zeitpunkt nicht abschließend beantwortet werden.
Frage 4: Wird der vorgelegten Stellplatzberechnung auf Grundlage der
beigefügten Planunterlagen zugestimmt?
Ja, der Anzahl der Kfz-Stellplätze wird zugestimmt. Im Bauantrag sind
zusätzlich noch Fahrradstellplätze nachzuweisen.
Einfriedungen sind als Holz-, Maschendraht-
oder Metallzaun bis max. 1,30 m Höhe,
Hecken bis zu einer Höhe von 1,80 m zulässig.
Bei
Bepflanzungsmaßnahmen sind die Grenzabstände des Bürgerlichen Gesetzbuches
(BGB) und des Ausführungsgesetzes zum BGB zu beachten (siehe Art. 47 AGBGB
·
0,50 m
Abstand von der Grundstücksgrenze bis zu einer Höhe von 2,00 m und
·
2,00 m
Abstand von der Grundstücksgrenze über einer Höhe von 2,00 m).
Die
Müllbehälter sind in die Einfriedung zu integrieren und, falls freistehend, zur
Straße hin abzupflanzen. Die Türen der Müllboxen dürfen nur nach innen geöffnet werden, ein
Hineinragen in die öffentliche Verkehrsfläche ist unzulässig.
Anfallendes
Niederschlagswasser ist ausschließlich auf dem eigenen Grundstück zu
versickern.
Zum Schutz des Baumbestandes generell (Baugrundstück und
Nachbargrundstücke) ist die Einhaltung der Normen und Auflagen der DIN 18920
und der RAS-LP4 (Schutz von Bäumen, Vegetationsbeständen usw. bei Baumaßnahmen)
anzuordnen.
Die Gemeinde empfiehlt:
-
zur Gartenbewässerung den Einbau einer
Regenwassersammelanlage und - bei geeigneter Dachneigung, insbesondere bei
Garagen - eine Begrünung vorzusehen
-
eine insektenfreundliche Bepflanzung der
Gärten/Freiflächen
-
die Nutzung von Photovoltaik-/Solaranlagen