Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 2

Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger

Wortmeldung: GR Moser


Beschluss:

 

Von dem Bauantrag nach den Plänen des Architekten Ingo Traumüller, mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 07.04.2021, wird zustimmend Kenntnis genommen.

 

Das Vorhaben entspricht wegen Errichtung eines Maschendrahtzaunes nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 25 / Gauting.

 

Als Einfriedung ist nur ein 1,00 m hoher Jägerzaun zulässig.

 

Die erforderliche Befreiung gem. § 31 Abs. 2 BauGB wird befürwortet, da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und die Einfriedung der Einfriedungssatzung der Gemeinde vom 12.07.2004 entspricht.

 

Das Vorhaben fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Umgebungsbebauung ein.

 

Anfallendes Niederschlagswasser ist ausschließlich auf dem eigenen Grundstück zu versickern.

 

Die im Freiflächengestaltungsplan angegebenen Sträucher sind, sofern diese der Einfriedung dienen, durch standortgerechte, heimische Gehölze zu ersetzen.

 

Eine Beseitigung von Gehölzen darf nur im Zeitraum vom 01. Oktober bis 28. Februar durchgeführt werden.

 

Bei Arbeiten im Wurzelbereich von Bäumen und Sträuchern sind die einschlägigen Fachnormen DIN 18920 (Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen), RAS-LP 4 (Richtlinie für die Anlage von Straßen, Teil: Landschaftspflege; Abschnitt 4: Schutz von Bäumen, Vegetationsbeständen und Tieren bei Baumaßnahmen) und ZTV-Baumpflege unbedingt anzuwenden.

 

Die Gehölze müssen den Gütebestimmungen des Bundes deutscher Baumschulen (BdB) und der DIN 18916 entsprechen. Die Gehölze sind fachgerecht zu pflegen und auf Dauer zu erhalten; ausgefallene Gehölze sind art- und qualitätsgleich zu ersetzen.

 

Die in der Planung dargestellte Bepflanzung ist unverzüglich, spätestens jedoch nach Fertigstellung oder Bezugsfertigkeit des Hauses in der darauffolgenden Pflanzperiode (Oktober bis April), durchzuführen.

 

Die Gemeinde empfiehlt:

 

-       zur Gartenbewässerung den Einbau einer Regenwassersammelanlage und bei geeigneter Dachneigung - insbesondere bei Garagen - eine Begrünung vorzusehen

-       eine insektenfreundliche Bepflanzung der Gärten/Freiflächen

-       die Nutzung von Photovoltaik-/Solaranlagen