Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Beschluss:
Von dem Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung eines Freisitzes nach den Plänen des Architekten Dellinger, Sebastian mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 06.04.2021 wird ablehnend Kenntnis genommen.
Das Vorhaben entspricht wegen Überschreitung
der Grundflächenzahl 2 (GRZ 2) nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr.
113 / GAUTING.
Die erforderliche Befreiung gem. § 31 Abs. 2
BauGB wird nicht befürwortet, da die Grundzüge der Planung berührt werden. Die
angegebenen Bezugsfälle liegen nicht im Bebauungsplangebiet bzw. entsprechen
dem Bebauungsplan.
Bei Bepflanzungsmaßnahmen sind die Grenzabstände des Bürgerlichen
Gesetzbuches (BGB) und des Ausführungsgesetzes zum BGB zu beachten (siehe Art.
47 AGBGB
·
0,50 m Abstand von der Grundstücksgrenze bis zu
einer Höhe von 2,00 m und
·
2,00 m Abstand von der Grundstücksgrenze über einer
Höhe von 2,00 m).
Anfallendes
Niederschlagswasser ist ausschließlich auf dem eigenen Grundstück zu versickern.