Abstimmung: Ja: 10, Nein: 19

Einführung: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger

Begründung des Antrags: GR Moser

Ergänzende Ausführungen: GR Brucker

 

Die 1. Bürgermeisterin teilt mit, dass sich Kaufinteressenten bei der Gemeinde melden können. Sobald die Ausschreibung erfolgt sei, werde die Verwaltung mit den entsprechenden Personen Kontakt aufnehmen und Besichtigungstermine vereinbaren.

 

In der Diskussion wird die Beauftragung eines Gutachters seitens der Gemeinde als bedenklich erachtet, zumal davon auszugehen sei, dass sich ein Kaufinteressent entsprechende Gutachten selbst einholen werde, die für seine Zwecke dienlich seien.


Beschluss:

 

1.      Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage Ö 0207 und dem Gemeinschaftsantrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen vom 18.04.2021.

 

2.      Der Gemeinderat beschließt die Beauftragung eines Gutachters, die Schäden am Haus festzustellen. Es bleibt den Interessenten überlassen, daraus Kostenvoranschläge abzuleiten, da diese vom Nutzungskonzept abhängen.