Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Beschluss:
Von dem Antrag auf Isolierte Befreiung für die Errichtung eines Gartenhauses und einer Holzterrasse mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 07.05.2021 wird zustimmend Kenntnis genommen.
Das Vorhaben
entspricht wegen Überschreitung der Grundfläche 1 und 2 nicht den Festsetzungen
des Bebauungsplanes Nr. 46-2 / GAUTING.
Die erforderlichen
Befreiungen gemäß § 31 Abs. 2 BauGB werden befürwortet. Die geplante
Holzterrasse ist wasserdurchlässig und der Untergrund wird mit Kies befüllt. Es
findet keine Versiegelung statt. Die Errichtung des Gartenhauses ist
städtebaulich vertretbar, da diverse Bezugsfälle in der Umgebung vorhanden
sind.
Bei Bepflanzungsmaßnahmen sind die Grenzabstände des Bürgerlichen
Gesetzbuches (BGB) und des Ausführungsgesetzes zum BGB zu beachten (siehe Art.
47 AGBGB
·
0,50 m Abstand von der Grundstücksgrenze bis zu
einer Höhe von 2,00 m und
·
2,00 m Abstand von der Grundstücksgrenze über einer
Höhe von 2,00 m).
Anfallendes
Niederschlagswasser ist ausschließlich auf dem eigenen Grundstück zu
versickern.
Die Gemeinde
empfiehlt:
-
zur
Gartenbewässerung den Einbau einer Regenwassersammelanlage und bei geeigneter
Dachneigung - insbesondere bei Garagen - eine Begrünung vorzusehen
-
eine
insektenfreundliche Bepflanzung der Gärten/Freiflächen
-
die
Nutzung von Photovoltaik-/Solaranlagen