Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Beschluss:
Von dem Antrag auf Isolierte Befreiung für die Errichtung einer Holzterrasse mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 07.05.2021 wird zustimmend Kenntnis genommen.
Das Vorhaben entspricht wegen Überschreitung der Grundfläche 1 und Errichtung
teilweise außerhalb des Bauraumes nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes
Nr. 46-2 / GAUTING.
Die erforderlichen
Befreiungen gemäß § 31 Abs. 2 BauGB werden befürwortet. Die geplante
Holzterrasse ist wasserdurchlässig und der Untergrund wird mit feinem Kiesel
befüllt. Es findet keine Versiegelung statt. Die Überschreitung des Bauraumes
ist städtebaulich vertretbar, da
die
Grundzüge der Planung nicht berührt werden.
Bei Bepflanzungsmaßnahmen sind die Grenzabstände des Bürgerlichen
Gesetzbuches (BGB) und des Ausführungsgesetzes zum BGB zu beachten (siehe Art.
47 AGBGB
·
0,50 m Abstand von der Grundstücksgrenze bis zu
einer Höhe von 2,00 m und
·
2,00 m Abstand von der Grundstücksgrenze über einer
Höhe von 2,00 m).
Anfallendes
Niederschlagswasser ist ausschließlich auf dem eigenen Grundstück zu
versickern.
Die Gemeinde empfiehlt:
- zur Gartenbewässerung den Einbau einer Regenwassersammelanlage und bei
geeigneter Dachneigung - insbesondere bei Garagen - eine Begrünung vorzusehen
- eine insektenfreundliche Bepflanzung der Gärten/Freiflächen
- die Nutzung von Photovoltaik-/Solaranlagen