Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Beschluss:
Zu dem im Bauvorbescheidsantrag nach den Plänen der
Antragstellerin, mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 10.05.2021, gestellten Fragenkatalog wird wie folgt Stellung
genommen, bzw. das gemeindliche Einvernehmen erklärt / nicht erklärt:
Var. 1 Dreispänner:
1.1.
Ist das
Konzept wie beschrieben möglich?
Ja.
1.2.
Ist das
Konzept mit einer Traufhöhe von 6,00 m bzw. 6,30 m möglich?
Eine
Traufhöhe von 6,30 m ist unzulässig.
1.3.
Ist das
Konzept möglich mit zwei Doppelgaragen bzw. Einzelgaragen und Stellplätzen?
Die
Garage direkt an der Grundstücksgrenze zur Schrimpfstraße ist nicht möglich
1.4.
Ist das
Konzept möglich mit einer Nord-Süd-Erstreckung von 12 m bzw. 12,50 m?
Ja.
Var. 2 Anbau:
2.1. Ist das Konzept wie beschrieben möglich?
Nein,
da der Anbau den Bauraum überschreitet.
2.2. Ist
das Konzept möglich, wenn die Grundfläche auf 7 m (von Nord nach Süd) reduziert
würde (Überschreitung der Baulinie nach Süden analog Schrimpfstr. 34)
Nein,
da der Anbau den Bauraum überschreitet.
Var. 3 Doppelhaus:
3.1. Ist
das Konzept wie beschrieben möglich?
Ja.
3.2. Ist
das Konzept möglich mit einer Traufhöhe von 6 m bzw. 6,30 m?
Eine
Traufhöhe von 6,30 m ist unzulässig.
3.3. Ist
das Konzept möglich mit einer Dachneigung von 25 Grad?
Laut Bebauungsplan ist eine Dachneigung
von 25 Grad zulässig.
3.4. Ist
das Konzept mit einer West-Ost-Breite von 16 m und zwei Doppelgaragen möglich?
Ja.
Die Garage direkt an der Grundstücksgrenze zur Schrimpfstraße ist nicht möglich
3.5. Falls
Abfragen 3.1. bis 3.4. alle mit „Nein“ beantwortet werden, welche Kombinationen
an Abweichung (3.2. bis3.4.) ist möglich?
Die Frage ist zu ungenau, kann so
nicht beantwortet werden.
Die Variante 1 (Dreispänner) entspricht wegen Überschreitung der
Geschossflächenzahl (GFZ) und Überschreitung der Traufhöhe nicht den
Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 46 / GAUTING.
Die Variante 2 (Anbau) entspricht wegen der Abweichung von den
Gestaltungsvorschriften (Dachneigung) nicht den Festsetzungen des
Bebauungsplanes Nr. 46 / GAUTING.
Die Variante 3 (Doppelhaus) entspricht wegen Überschreitung der GFZ,
Überschreitung der Traufhöhe und Abweichung von den Gestaltungsvorschriften
(Dachneigung) nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 46 / GAUTING.
Die erforderliche Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB bzgl. der
Bauraumüberschreitung bei Variante 2 (Anbau) wird nicht befürwortet, da die
Grundzüge der Planung berührt werden. Bei den angegebenen Bezugsfällen sind die
Bauraumüberschreitungen nicht so gravierend bzw. gibt es nur einen zutreffenden
Bezugsfall (Gen. 2004) für die hohe Bauraumüberschreitung (Fl. Nr. 804/1).
Die erforderliche Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB bzgl. der GFZ
Überschreitung wird befürwortet, da diverse Bezugsfälle im Bebauungsplangebiet
vorhanden sind (Fl. Nrn. 804/26; 804/27; 805; 805/13; 804/1; 804/44).
Die erforderliche
Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB bzgl. der Überschreitung der Dachneigung wird
nur bei der Var. 3 (DH) befürwortet, da es bereits Bezugsfälle im
Bebauungsplangebiet gibt (Fl. Nrn. 805/10; 805/14)
Einfriedungen sind
als Holz-, Maschendraht- oder Metallzaun bis max. 1,30 m Höhe,
Hecken bis zu einer Höhe von 1,80 m zulässig.
Bei
Bepflanzungsmaßnahmen sind die Grenzabstände des Bürgerlichen Gesetzbuches
(BGB) und des Ausführungsgesetzes zum BGB zu beachten (siehe Art. 47 AGBGB
·
0,50 m
Abstand von der Grundstücksgrenze bis zu einer Höhe von 2,00 m und
·
2,00 m
Abstand von der Grundstücksgrenze über einer Höhe von 2,00 m).
Die Müllbehälter
sind in die Einfriedung zu integrieren und, falls freistehend, zur Straße hin
abzupflanzen. Die Türen der Müllboxen dürfen nur nach innen geöffnet werden,
ein Hineinragen in die öffentliche Verkehrsfläche ist unzulässig.
Anfallendes Niederschlagswasser
ist ausschließlich auf dem eigenen Grundstück zu versickern.
Zum Schutz des
Baumbestandes generell (Baugrundstück und Nachbargrundstücke) ist die
Einhaltung der Normen und Auflagen der DIN 18920 und der RAS-LP4 (Schutz von
Bäumen, Vegetationsbeständen usw. bei Baumaßnahmen) anzuordnen.
Die Gemeinde
empfiehlt:
-
zur
Gartenbewässerung den Einbau einer Regenwassersammelanlage und bei geeigneter
Dachneigung - insbesondere bei Garagen - eine Begrünung vorzusehen
-
eine
insektenfreundliche Bepflanzung der Gärten/Freiflächen
-
die
Nutzung von Photovoltaik-/Solaranlagen