Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Beschluss:
Zu den im Bauvorbescheidsantrag nach den Plänen des
Architekten Walter Mayer, mit
Eingangsstempel der Gemeinde vom 03.05.2021,
gestellten Fragen wird. das gemeindliche Einvernehmen erklärt.
Frage 1 Ist die
Erweiterung bauplanungsrechtlich zulässig?
Ja
Frage 2a Ist eine überbaute
zusätzliche Grundfläche im EG von 23 m²
für den
Wintergarten zulässig?
Ja
Frage 2b
Ist eine überbaute zusätzliche Grundfläche im EG von 8,61 m² für die
Überdachung der Terrasse zulässig?
Ja
Frage 2c Ist eine überbaute
zusätzliche Grundfläche im EG von 4,50 m ²ür die Überdachung des Hauseingangs
zulässig?
Ja
Frage 2d Ist für das
Gesamtgrundstück eine überbaute Fläche von 107,64 m², zusätzlich 24 qm für die
bestehende Garage, entsprechend einer GRZ von 0,37 zulässig?
Ja
Frage 3a
Ist eine Wandhöhe
von 2,65 m zulässig?
Ja, eine
Wandhöhe von 2,65 m beim Wintergarten ist zulässig.
Frage 3b
Ist für die
Überdachung als Dachform ein Pultdach mit einer Dachneigung von 15° zulässig?
Ja
Einfriedungen sind
als Holz-, Maschendraht- oder Metallzaun bis max. 1,30 m Höhe,
Hecken bis zu einer Höhe von 1,80 m zulässig.
Bei Bepflanzungsmaßnahmen sind die Grenzabstände des Bürgerlichen
Gesetzbuches (BGB) und des Ausführungsgesetzes zum BGB zu beachten (siehe Art.
47 AGBGB
·
0,50 m Abstand von der Grundstücksgrenze bis zu
einer Höhe von 2,00 m und
·
2,00 m Abstand von der Grundstücksgrenze über einer
Höhe von 2,00 m).
Die Müllbehälter sind in die Einfriedung zu
integrieren und, falls freistehend, zur Straße hin abzupflanzen. Die Türen der
Müllboxen dürfen nur nach innen geöffnet werden, ein Hineinragen in die
öffentliche Verkehrsfläche ist unzulässig.
Anfallendes Niederschlagswasser ist ausschließlich auf dem eigenen
Grundstück zu versickern.
Zum Schutz des Baumbestandes generell
(Baugrundstück und Nachbargrundstücke) ist die Einhaltung der Normen und
Auflagen der DIN 18920 und der RAS-LP4 (Schutz von Bäumen, Vegetationsbeständen
usw. bei Baumaßnahmen) anzuordnen.
Die Gemeinde empfiehlt:
- zur Gartenbewässerung den Einbau einer Regenwassersammelanlage und - bei
geeigneter Dachneigung, insbesondere bei Garagen - eine Begrünung vorzusehen
- eine insektenfreundliche Bepflanzung der Gärten/Freiflächen
-
die Nutzung von
Photovoltaik-/Solaranlagen