Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger


Beschluss:

 

Zu den im Bauvorbescheidsantrag nach den Plänen des Architekten Walter Mayer, mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 03.05.2021, gestellten Fragen wird. das gemeindliche Einvernehmen erklärt.

 

 

Frage 1                        Ist die Erweiterung bauplanungsrechtlich zulässig?

                                   

 

                                    Ja

 

 

Frage 2a                      Ist eine überbaute zusätzliche Grundfläche im EG von 23 m²

                                    für den Wintergarten zulässig?

 

 

                                    Ja

 

 

Frage 2b

 

Ist eine überbaute zusätzliche Grundfläche im EG von 8,61 m² für die Überdachung der Terrasse zulässig?

 

 

Ja

 

 

Frage 2c                      Ist eine überbaute zusätzliche Grundfläche im EG von 4,50 m ²ür die Überdachung des Hauseingangs zulässig?

 

                                   

Ja

 

 

 

Frage 2d                      Ist für das Gesamtgrundstück eine überbaute Fläche von 107,64 m², zusätzlich 24 qm für die bestehende Garage, entsprechend einer GRZ von 0,37 zulässig?

 

 

                                    Ja

 

Frage 3a

 

Ist eine Wandhöhe von 2,65 m zulässig?

 

                                    Ja, eine Wandhöhe von 2,65 m beim Wintergarten ist zulässig.

 

 

Frage 3b

 

Ist für die Überdachung als Dachform ein Pultdach mit einer Dachneigung von 15° zulässig?

 

Ja

 

 

Einfriedungen sind als Holz-, Maschendraht- oder Metallzaun bis max. 1,30 m Höhe,
Hecken bis zu einer Höhe von 1,80 m zulässig.

 

Bei Bepflanzungsmaßnahmen sind die Grenzabstände des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und des Ausführungsgesetzes zum BGB zu beachten (siehe Art. 47 AGBGB

·         0,50 m Abstand von der Grundstücksgrenze bis zu einer Höhe von 2,00 m und

·         2,00 m Abstand von der Grundstücksgrenze über einer Höhe von 2,00 m).

 

Die Müllbehälter sind in die Einfriedung zu integrieren und, falls freistehend, zur Straße hin abzupflanzen. Die Türen der Müllboxen dürfen nur nach innen geöffnet werden, ein Hineinragen in die öffentliche Verkehrsfläche ist unzulässig.

 

Anfallendes Niederschlagswasser ist ausschließlich auf dem eigenen Grundstück zu versickern.

 

Zum Schutz des Baumbestandes generell (Baugrundstück und Nachbargrundstücke) ist die Einhaltung der Normen und Auflagen der DIN 18920 und der RAS-LP4 (Schutz von Bäumen, Vegetationsbeständen usw. bei Baumaßnahmen) anzuordnen.

 

 

Die Gemeinde empfiehlt:

 

-       zur Gartenbewässerung den Einbau einer Regenwassersammelanlage und - bei geeigneter Dachneigung, insbesondere bei Garagen - eine Begrünung vorzusehen

-       eine insektenfreundliche Bepflanzung der Gärten/Freiflächen

-       die Nutzung von Photovoltaik-/Solaranlagen