Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Beschluss:
Von dem Antrag auf Isolierte
Befreiung zur Errichtung eines Gartenhauses mit Eingangsstempel der Gemeinde
vom 15.03.2021 wird zustimmend Kenntnis
genommen.
Das
Vorhaben entspricht wegen Errichtung einer Nebenanlage nicht den Festsetzungen
des Bebauungsplanes Nr. 46 / Gauting.
Die erforderliche Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB wird
befürwortet, da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden.
Bei Bepflanzungsmaßnahmen sind die Grenzabstände des Bürgerlichen
Gesetzbuches (BGB) und des Ausführungsgesetzes zum BGB zu beachten (siehe Art.
47 AGBGB
·
0,50 m Abstand von der Grundstücksgrenze bis zu
einer Höhe von 2,00 m und
·
2,00 m Abstand von der Grundstücksgrenze über einer
Höhe von 2,00 m).
Anfallendes
Niederschlagswasser ist ausschließlich auf dem eigenen Grundstück zu
versickern.