Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 2

Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger


Beschluss:

 

Von dem Baumfällantrag des Antragstellers, mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 16.04.2021, wird zustimmend Kenntnis genommen.

 

Das Vorhaben entspricht wegen Fällung eines „zu erhaltenden“ festgesetzten Baumes nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 149 / Gauting.

 

Die erforderliche Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB wird befürwortet.

 

Eine Ersatzpflanzung in Form eines heimischen Laubbaumes, 1. Wuchsordnung als Hochstamm, Stammumfang 20 - 25 cm ist in maximal 3 m Entfernung des Standortes der Kastanie zu pflanzen und dauerhaft zu erhalten.