Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Beschluss:
Von dem
Baumfällantrag des Antragstellers, mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 16.04.2021, wird zustimmend Kenntnis genommen.
Das Vorhaben
entspricht wegen Fällung eines „zu erhaltenden“ festgesetzten
Baumes nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 149 / Gauting.
Die erforderliche
Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB wird befürwortet.
Eine Ersatzpflanzung in Form eines heimischen Laubbaumes, 1.
Wuchsordnung als Hochstamm, Stammumfang 20 - 25 cm ist in maximal 3 m
Entfernung des Standortes der Kastanie zu pflanzen und dauerhaft zu erhalten.