Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Die 1. Bürgermeisterin teilt mit, dass die im Beschlussvorschlag aufgenommenen Voraussetzungen von den einzelnen Fraktionen in der Fraktionssprecherrunde genannt wurden.
Sie schlägt vor, über die einzelnen Punkte Beschluss zu fassen, ob diese beibehalten werden sollen oder nicht.
Einige Ausschussmitglieder sprechen sich für die Festlegung einer möglichst geringen Zahl an Kriterien aus, um der Verwaltung die Möglichkeit zur Aufnahme eines Erstgesprächs mit einem Träger / Investor zu geben.
Darüber hinaus sollen nachfolgende Änderungen im Beschlussvorschlag mit berücksichtigt werden.
- Ziffer 2b: der Wortlaut „I-Kinder“, anstelle „Kinder mit Behinderung und Kinder, die von Behinderung bedroht sind“
- Ziffer 2g: Wortlaut soll ergänzt werden durch „Das Personal erhält Gehalt mindestens entsprechend TVöD“
- Ziffer 3: Kostenübernahme abhängig von dem Vorhandensein entsprechender Haushaltsmittel
Die 1. Bürgermeisterin stellt die einzelnen Kriterien unter Berücksichtigung der Änderungsvorschläge sowie Ziffer 3 (ergänzt) zur Abstimmung.
Beschluss:
1. Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage Ö/0205/XV.WP.
2. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat einen Grundsatzbeschluss zu fassen:
Die Verwaltung wird ermächtigt, bei allen Träger- und Investorenanfragen für Kinderbetreuungseinrichtungen die Übernahme von 50% der förderfähigen Kosten unter folgenden Voraussetzungen grundsätzlich in Aussicht zu stellen.
a)
Fördervoraussetzungen nach BayKiBiG und AVBayKiBiG
müssen im Bereich der Kinderbetreuungseinrichtungen und Großtagespflegen
erfüllt sein.
Ja
13 Nein 0
b)
In allen Einrichtungsarten werden zur gemeinsamen
Förderung Plätze für I-Kinder angeboten.
Ja
12 Nein 1
c)
Die Erstbelegung der vorhandenen Kita-Plätze wird
teilweise von der Gemeinde vorgenommen. Diese kann fordern, dass
Kindergartenplätze in neuen Einrichtungen im Rahmen der Erstbelegung vorrangig
mit Zweijährigen belegt werden. (Höherer Bedarf an U3 Plätzen, daher die
Aufnahme von Zweijährigen die unterjährig das 3. Lebensjahr vollenden.)
Ja
1 Nein 12
d)
Die Teilnahme an Little Bird oder einem
alternativen von der Gemeinde Gauting zur Verfügung gestellten
Online-Anmeldesystem ist zwingend erforderlich.
Ja
12 Nein 1
e)
Die Höchstbeträge der Gebühren der anderen in
Gauting ansässigen Kinderbetreuungseinrichtungen dürfen nicht überschritten
werden.
Ja
1 Nein 12
f)
An mindestens 4 Tagen die Woche wird die maximale
Betreuungszeit von 10 Stunden angeboten, wenn entsprechender Bedarf ermittelt
werden konnte.
Ja
5 Nein 8
g)
Das Personal erhält Gehalt mindestens entsprechend
TVöD.
Ja
7 Nein 6
h)
Vorlage eines Konzepts wie in Zeiten des
Personalmangels und bei Personalausfall eine Vollbelegung bzw. maximale
Auslastung gewährleistet werden kann (Personal- und Ausfallmanagement, Auslastungs-
und Belegungsstrategien)
Ja
5 Nein 8
i)
Um das Risiko von Leerständen zu verringern, wird
vorgeschlagen Träger auszuschließen, die 24 Monate nach der Eröffnung einer
Betreuungseinrichtung zum Januar (laut KiBiG.web) eine Auslastung von unter 85%
hatten und im Vorjahr eine Auslastung von unter 70% im Jahresdurchschnitt.
Ja
3 Nein 8
j)
Das Angebot muss einer möglichst breiten
Bevölkerungsgruppe zugutekommen.
Ja
5 Nein 8
k)
Der Standort „des Investors“ muss einer
quartiersbezogenen Bedarfsanalyse entsprechen.
Ja 4 Nein 9
3.
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem
Gemeinderat einen Grundsatzbeschluss zu fassen:
Die Verwaltung wird ermächtigt, auch dann die Übernahme von 50 % der
förderfähigen Kosten grundsätzlich in Aussicht zu stellen, vorbehaltlich des
Vorhandenseins von Haushaltsmitteln, wenn Investoren oder Träger Maßnahmen zur
Schaffung von Kinderbetreuungsplätzen durch-führen, wenn die abschließend
festgestellten zuweisungsfähigen Ausgaben 100.000,- Euro nicht überschreiten
und es deshalb keine FAG Förderung auf Grund der Bagatellgrenze gibt (50% der
Gesamtkosten der geplanten Maßnahme, max. aber mit 100.000,- Euro). Dies kann
der Fall sein bei der Einrichtung einer Großtagespflege, eines
Waldkindergartens oder einer Mittagsbetreuung. Diese Förderung erfolgt unter
den gleichen Voraussetzungen wie unter Ziffer 2 gelistet.