Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger

 

Die 1. Bürgermeisterin teilt mit, dass die im Beschlussvorschlag aufgenommenen Voraussetzungen von den einzelnen Fraktionen in der Fraktionssprecherrunde genannt wurden.

Sie schlägt vor, über die einzelnen Punkte Beschluss zu fassen, ob diese beibehalten werden sollen oder nicht.

 

Einige Ausschussmitglieder sprechen sich für die Festlegung einer möglichst geringen Zahl an Kriterien aus, um der Verwaltung die Möglichkeit zur Aufnahme eines Erstgesprächs mit einem Träger / Investor zu geben.

 

Darüber hinaus sollen nachfolgende Änderungen im Beschlussvorschlag mit berücksichtigt werden.

-     Ziffer 2b: der Wortlaut „I-Kinder“, anstelle „Kinder mit Behinderung und Kinder, die von Behinderung bedroht sind“

-       Ziffer 2g: Wortlaut soll ergänzt werden durch „Das Personal erhält Gehalt mindestens entsprechend TVöD“

-       Ziffer 3: Kostenübernahme abhängig von dem Vorhandensein entsprechender Haushaltsmittel

 

Die 1. Bürgermeisterin stellt die einzelnen Kriterien unter Berücksichtigung der Änderungsvorschläge sowie Ziffer 3 (ergänzt) zur Abstimmung.


Beschluss:

 

1.      Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage Ö/0205/XV.WP.

 

2.      Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat einen Grundsatzbeschluss zu fassen:

Die Verwaltung wird ermächtigt, bei allen Träger- und Investorenanfragen für Kinderbetreuungseinrichtungen die Übernahme von 50% der förderfähigen Kosten unter folgenden Voraussetzungen grundsätzlich in Aussicht zu stellen.

 

a)    Fördervoraussetzungen nach BayKiBiG und AVBayKiBiG müssen im Bereich der Kinderbetreuungseinrichtungen und Großtagespflegen erfüllt sein.

Ja 13  Nein 0

 

b)    In allen Einrichtungsarten werden zur gemeinsamen Förderung Plätze für I-Kinder angeboten.

Ja 12  Nein 1

 

c)    Die Erstbelegung der vorhandenen Kita-Plätze wird teilweise von der Gemeinde vorgenommen. Diese kann fordern, dass Kindergartenplätze in neuen Einrichtungen im Rahmen der Erstbelegung vorrangig mit Zweijährigen belegt werden. (Höherer Bedarf an U3 Plätzen, daher die Aufnahme von Zweijährigen die unterjährig das 3. Lebensjahr vollenden.)

Ja 1  Nein 12

 

d)    Die Teilnahme an Little Bird oder einem alternativen von der Gemeinde Gauting zur Verfügung gestellten Online-Anmeldesystem ist zwingend erforderlich.

Ja 12  Nein 1

 

e)    Die Höchstbeträge der Gebühren der anderen in Gauting ansässigen Kinderbetreuungseinrichtungen dürfen nicht überschritten werden.

Ja 1  Nein 12

 

f)     An mindestens 4 Tagen die Woche wird die maximale Betreuungszeit von 10 Stunden angeboten, wenn entsprechender Bedarf ermittelt werden konnte.

Ja 5  Nein 8

 

g)    Das Personal erhält Gehalt mindestens entsprechend TVöD.

Ja 7  Nein 6

 

h)    Vorlage eines Konzepts wie in Zeiten des Personalmangels und bei Personalausfall eine Vollbelegung bzw. maximale Auslastung gewährleistet werden kann (Personal- und Ausfallmanagement, Auslastungs- und Belegungsstrategien)

Ja 5  Nein 8

 

i)      Um das Risiko von Leerständen zu verringern, wird vorgeschlagen Träger auszuschließen, die 24 Monate nach der Eröffnung einer Betreuungseinrichtung zum Januar (laut KiBiG.web) eine Auslastung von unter 85% hatten und im Vorjahr eine Auslastung von unter 70% im Jahresdurchschnitt.

Ja 3  Nein 8

 

j)      Das Angebot muss einer möglichst breiten Bevölkerungsgruppe zugutekommen.

Ja 5  Nein 8

 

k)    Der Standort „des Investors“ muss einer quartiersbezogenen Bedarfsanalyse entsprechen.

Ja 4  Nein 9

 

3.      Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat einen Grundsatzbeschluss zu fassen:

Die Verwaltung wird ermächtigt, auch dann die Übernahme von 50 % der förderfähigen Kosten grundsätzlich in Aussicht zu stellen, vorbehaltlich des Vorhandenseins von Haushaltsmitteln, wenn Investoren oder Träger Maßnahmen zur Schaffung von Kinderbetreuungsplätzen durch-führen, wenn die abschließend festgestellten zuweisungsfähigen Ausgaben 100.000,- Euro nicht überschreiten und es deshalb keine FAG Förderung auf Grund der Bagatellgrenze gibt (50% der Gesamtkosten der geplanten Maßnahme, max. aber mit 100.000,- Euro). Dies kann der Fall sein bei der Einrichtung einer Großtagespflege, eines Waldkindergartens oder einer Mittagsbetreuung. Diese Förderung erfolgt unter den gleichen Voraussetzungen wie unter Ziffer 2 gelistet.