Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Diskussionsschwerpunkte:
- Weitere Planungen/Untersuchungen erforderlich bevor Zustimmung erfolgen könne, w.z.B. Untersuchung zur Entwicklung des Verkehrsaufkommens unter Einbeziehung der Auswirkungen des künftigen Handwerkerhofs und der Bebauung AOA-Gelände).
- Flächenumgriff zu groß
- Möglichkeit zur Anwendung der SoBoN
Die 1. Bürgermeisterin erklärt nochmals, dass es sich bei einem Flächennutzungsplan um einen reinen Planungsumgriff handele. Das Areal betrage zwar insgesamt 26 ha, jedoch umfasse das künftige Gewerbegebiet 9 ha.
Sie bittet eindringlich davor, falsche Informationen in Bezug auf die Größe des Gewerbegebiets zu kommunizieren.
Nach Änderung des Flächennutzungsplans werde man mit der Aufnahme der weiteren Planungen beginnen.
Die Anwendung der SoBoN sei nur für Wohnbau vorgesehen.
GR Platzer M stellt einen Antrag zur Geschäftsordnung auf sofortige Beendigung der Diskussion und namentliche Abstimmung.
Die 1. Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger stellt den Geschäftsordnungsantrag von GR Platzer zur Abstimmung.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, die Diskussion sofort zu beenden und über den Beschlussvorschlag namentlich abzustimmen.
Ja 15 Nein 12
Beschluss:
1.
Der Gemeinderat nimmt
Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung (Drucksache Ö 0201) vom
01.06.2021.
2. Der Gemeinderat beschließt, für das Verfahren der 52. Änderung des
Flächennutzungsplans der Gemeinde Gauting den Umgriff des Planungsgebiets zu
ändern. Im anliegenden Lageplan ist der künftige Geltungsbereich dieser
Änderung des Flächennutzungsplans dargestellt. Der Geltungsbereich
umfasst die Grundstücke Fl.Nrn. 471/2, 474,
474/2, 475, 485 Teilfläche, 486, 497, 498, 498/2, 498/3, 499, 499/1, 502
Gemarkung Unterbrunn sowie Fl. Nrn. 1281 Teilfläche und 1318 Teilfläche,
Gemarkung Gauting.
3. Die Zielsetzungen dieser Änderung des Flächennutzungsplans sind die
Ausweisung von Gewerbeflächen, die vor allem der Ansiedlung ortsansässiger
Gewerbebetriebe dienen sollen sowie eine städtebaulich geordnete gewerbliche
Entwicklung im Westteil des Asklepios-Klinikareals.
4. Diese Änderung des Flächennutzungsplans erhält die neue Bezeichnung
„52. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Gauting für das Gautinger
Feld und den westlichen Teilbereich des Asklepios-Klinikgeländes Gauting.“
5. Die Verwaltung wird beauftragt, diese Beschlüsse zur Änderung des Plangebiets im Verfahren zur 52. Änderung des Flächennutzungsplans bekanntzumachen.