Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
GR Deschler bittet um Einzelabstimmung der Punkte zu Ziffer 2. Des Weiteren merkt er an, dass Pkt. 2 d seines Erachtens als kritisch zu betrachten sei.
Aufgrund geäußerter Bedenken zu Pkt. 2d, dass kleinere Einrichtungen durch dieses Kriterium als Träger nicht mitberücksichtigt werden, schlägt GR Dr. Sklarek folgende Formulierung vor: „Das Personal erhält Gehalt in Anlehnung an den TVöD“.
Seitens eines Ausschussmitglieds wird darauf hingewiesen, dass die Kriterien nur einen Rahmen zur Aufnahme von Erstgesprächen bilden.
GR Brucker stellt den Antrag, das Kriterium „Standort „des Investors“ muss einer quartiersbezogenen Bedarfsanalyse entsprechen“ als Voraussetzung mit einzubeziehen.
Die 1. Bürgermeisterin stellt die Punkte zu Ziffer 2 zur Einzelabstimmung, wobei Ziffer 2 d in der Reihenfolge des weitestgehenden Vorschlags zur Abstimmung gestellt wird. (Abstimmungsergebnis siehe Beschluss)
GRin Dr. Reißfelder-Zessin stellt einen Änderungsantrag, die Reihenfolge der Wörter „Investor“ und „Träger“ in Ziffer 3, Satz 1 des Beschlussvorschlags zu tauschen, um die Priorität zu verdeutlichen.
Die 1. Bürgermeisterin weist darauf hin, dass mit der angegebenen Reihenfolge keine Priorisierung festgelegt werde.
Sie stellt den Änderungsantrag von GRin Dr. Reißfelder-Zessin zur Abstimmung.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die Reihenfolge der Wörter „Investor“ und Träger“ in Ziffer 3, Satz 1 des Beschlussvorschlags zu tauschen.
Ja 6 Nein 21
Es folgt die Abstimmung zu Ziffer 3.
Beschluss:
1.
Der
Gemeinderat nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage Ö/0205/XV.WP.
2.
Der
Gemeinderat fasst folgenden Grundsatzbeschluss:
Die
Verwaltung wird ermächtigt, bei allen Träger- und Investorenanfragen für
Kinderbetreuungseinrichtungen die Übernahme von 50% der förderfähigen Kosten
unter folgenden Voraussetzungen grundsätzlich in Aussicht zu stellen.
a)
Fördervoraussetzungen
nach BayKiBiG und AVBayKiBiG müssen im Bereich der
Kinderbetreuungseinrichtungen und Großtagespflegen erfüllt sein.
Ja
27 Nein 0
b)
In allen
Einrichtungsarten werden zur gemeinsamen Förderung Plätze für I-Kinder angeboten.
Ja
26 Nein 1
c)
Die
Teilnahme an Little Bird oder einem alternativen von der Gemeinde Gauting zur
Verfügung gestellten Online-Anmeldesystem ist zwingend erforderlich.
Ja 25 Nein 2
d)
Entfällt
Ja
17 Nein 10
e) Der Standort „des Investors“
muss einer quartiersbezogenen Bedarfsanalyse entsprechen.
Ja 8 Nein 19
3.
Der
Gemeinderat fasst folgenden Grundsatzbeschluss:
Die
Verwaltung wird ermächtigt, auch dann die Übernahme von 50 % der förderfähigen
Kosten grundsätzlich in Aussicht zu stellen, vorbehaltlich des Vorhandenseins
von Haushaltsmitteln, wenn Investoren oder Träger Maßnahmen zur Schaffung von
Kinderbetreuungsplätzen durchführen, wenn die abschließend festgestellten
zuweisungsfähigen Ausgaben 100.000,- Euro nicht überschreiten und es deshalb
keine FAG Förderung auf Grund der Bagatellgrenze gibt (50% der Gesamtkosten der
geplanten Maßnahme, max. aber mit 100.000,- Euro). Dies kann der Fall sein bei
der Einrichtung einer Großtagespflege, eines Waldkindergartens oder einer
Mittagsbetreuung. Diese Förderung erfolgt unter den gleichen Voraussetzungen
wie unter Ziffer 2 gelistet.