Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger


Beschluss:

 

1.         Der Bauausschuss nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung Ö 0215 vom 25.05.2021.

 

2.         Der Bauausschuss beschließt, für das im Lageplan markierte Gebiet ein Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplans einzuleiten.

 

3.         Das Plangebiet trägt die Bezeichnung „Bebauungsplan Nr. 46-2 B/GAUTING für einen Bereich zwischen Frühlingstraße und Schrimpfstraße“.

 

4.         Ziel der Aufstellung dieses Bebauungsplans ist die Neuordnung des Baurechts nach einer erbbedingten Grundstücksneuaufteilung. Dafür werden die neuen Grundstücksgrenzen aufgenommen. An diesen orientiert, werden im Wesentlichen Grundflächen anders aufgeteilt und Bauräume angepasst.

 

5.         Der Bebauungsplan soll im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden.

 

6.         Mit der Ausarbeitung der Planunterlagen wird der Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München beauftragt.

 

7.         Die Kosten der Bebauungsplanänderung werden vom Antragsteller getragen, darüber wird ein städtebaulicher Vertrag geschlossen.