Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 1

Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger

Wortmeldung: GR Brucker, GR’in Köhler


Beschluss:

 

1.         Der Bauausschuss hat Kenntnis von der Beschlussvorlage Ö 0216 vom 25.05.2021.

 

2.         Der Bauausschuss beschließt die Änderung des Bebauungsplans Nr. 45/STOCKDORF für den Bereich der Annette-Kolb-, Rosegger- und Ina-Seidel-Straße für das Grundstück Kobellstraße 1, Fl.Nrn. 1636/9 + 1636/10 im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB.

 

3.         Die Bebauungsplanänderung wird die Bezeichnung tragen:

Bebauungsplan Nr. 45-2/STOCKDORF für den Bereich der Annette-Kolb-, Rosegger- und Ina-Seidel-Straße für das Grundstück Kobellstraße 1, Fl.Nrn. 1636/9 + 1636/10

 

4.         Mit der Bebauungsplanänderung wird der Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München beauftragt.

 

5.         Die Kosten, die der Gemeinde durch die Änderung des Bebauungsplans entstehen, werden vom Antragsteller übernommen. Darüber wird ein städtebaulicher Vertrag geschlossen.