Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Beschluss:
Von dem Bauantrag nach den Plänen des Architekten, Robert Käfferlein, mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 25.06.2021, wird zustimmend Kenntnis genommen.
Das
Vorhaben entspricht den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 20 / GAUTING.
Das
Vorhaben fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die
Umgebungsbebauung ein.
Einfriedungen
sind als Holz-, Maschendraht- oder Metallzaun bis max. 1,30 m Höhe,
Hecken bis zu einer Höhe von 1,80 m zulässig.
Bei Bepflanzungsmaßnahmen sind die Grenzabstände
des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und des Ausführungsgesetzes zum BGB zu
beachten (siehe Art. 47 AGBGB
·
0,50 m Abstand von der
Grundstücksgrenze bis zu einer Höhe von 2,00 m und
·
2,00 m Abstand von der Grundstücksgrenze
über einer Höhe von 2,00 m).
Die Müllbehälter sind in die
Einfriedung zu integrieren und, falls freistehend, zur Straße hin abzupflanzen.
Die Türen der Müllboxen dürfen nur nach innen geöffnet werden, ein
Hineinragen in die öffentliche Verkehrsfläche ist unzulässig.
Anfallendes Niederschlagswasser ist ausschließlich
auf dem eigenen Grundstück zu versickern.
Das
Vorhaben berührt archäologisch sensibles Gebiet, es ist mit Bodenfunden zu
rechnen. Bauherr und ausführende Firmen sind deswegen zu verpflichten, den
Beginn der Erdarbeiten rechtzeitig dem Landratsamt Starnberg (Tel. 08151 / 148
477) anzuzeigen sowie jeden möglicherweise archäologisch bedeutsamen Befund
umgehend zu melden, damit sich die Untere Denkmalschutzbehörde beim Landratsamt
Starnberg vor Baubeginn wegen der Sicherung archäologisch bedeutsamer Funde mit
den Betroffenen in Verbindung setzen können.
Zum
Schutz des Baumbestandes generell (Baugrundstück und Nachbargrundstücke) ist
die Einhaltung der Normen und Auflagen der DIN 18920 und der RAS-LP4 (Schutz
von Bäumen, Vegetationsbeständen usw. bei Baumaßnahmen) anzuordnen.
Die
Gemeinde empfiehlt zur Gartenbewässerung den Einbau einer
Regenwassersammelanlage und bei geeigneter Dachneigung, insbesondere bei
Garagen, eine Begrünung vorzusehen.