Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 1

Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger


Beschluss:

 

  1. Der Bauausschuss nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung (Drucksache Ö 0239) zur Abwägung der Anregungen aus der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans Nr. 46-8/GAUTING für den Bereich des Grundstücks Fl.Nr 907 an der Buchendorfer Straße 27. Die Begründung ist Bestandteil der Beschlussfassung.

 

  1. Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 46-8/GAUTING für den Bereich des Grundstücks Fl.Nr 907 an der Buchendorfer Straße 27 in der Fassung vom 02.03.2021, der einschließlich Begründung der Beschlussvorlage Ö 0239 beigefügt ist, wird zur Kenntnis genommen.

 

  1. Von Seiten der Öffentlichkeit ist eine Stellungnahme eingegangen, die, wie in der Begründung dargestellt, teilweise berücksichtigt wird.

 

  1. Die von Seiten der Behörden bzw. sonstiger Träger öffentlicher Belange vorgebrachten Anregungen zum Bebauungsplanentwurf Nr. 46-8/GAUTING für den Bereich des Grundstücks Fl.Nr 907 an der Buchendorfer Straße 27 werden entsprechend den Ausführungen in der Begründung dieser Beschlussvorlage berücksichtigt bzw. teilweise berücksichtigt bzw. nicht berücksichtigt bzw. zur Kenntnis genommen.

 

5.    Die Verwaltung wird beauftragt, die beschlossenen Änderungen und Ergänzungen durchzuführen.

 

Nach Einarbeitung der Änderungen in den Bebauungsplan, ist dieser einschließlich Begründung gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 4 a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich auszulegen und die Stellungnahmen erneut einzuholen. Die Dauer der Auslegung und die Frist zur Stellungnahme soll auf zwei Wochen verkürzt werden. Gleichzeitig wird bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können.