Sitzung: 27.07.2021 BA/016/XV.WP
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 1
Vorlage: Ö/0239/XV.WP
Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Beschluss:
- Der Bauausschuss nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der
Verwaltung (Drucksache Ö 0239) zur Abwägung der Anregungen aus der
öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans Nr. 46-8/GAUTING für den Bereich
des Grundstücks Fl.Nr 907 an der Buchendorfer Straße 27. Die Begründung
ist Bestandteil der Beschlussfassung.
- Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 46-8/GAUTING für den Bereich
des Grundstücks Fl.Nr 907 an der Buchendorfer Straße 27 in der Fassung vom
02.03.2021, der einschließlich Begründung der Beschlussvorlage Ö 0239
beigefügt ist, wird zur Kenntnis genommen.
- Von Seiten der Öffentlichkeit ist eine Stellungnahme eingegangen,
die, wie in der Begründung dargestellt, teilweise berücksichtigt wird.
- Die von Seiten der Behörden bzw. sonstiger Träger öffentlicher
Belange vorgebrachten Anregungen zum Bebauungsplanentwurf Nr. 46-8/GAUTING
für den Bereich des Grundstücks Fl.Nr 907 an der Buchendorfer Straße 27
werden entsprechend den Ausführungen in der Begründung dieser
Beschlussvorlage berücksichtigt bzw. teilweise berücksichtigt bzw. nicht
berücksichtigt bzw. zur Kenntnis genommen.
5.
Die Verwaltung wird beauftragt, die beschlossenen Änderungen und
Ergänzungen durchzuführen.
Nach
Einarbeitung der Änderungen in den Bebauungsplan, ist dieser einschließlich
Begründung gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 4 a Abs. 3 BauGB erneut
öffentlich auszulegen und die Stellungnahmen erneut einzuholen. Die Dauer der
Auslegung und die Frist zur Stellungnahme soll auf zwei Wochen verkürzt werden.
Gleichzeitig wird bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder
ergänzten Teilen abgegeben werden können.