Sitzung: 27.07.2021 BA/016/XV.WP
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0
Vorlage: Ö/0253/XV.WP
Einführung Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Sachvortrag Frau Skorka per beamer-Präsentation
Wortmeldungen: GR Moser, Erste Bürgermeisterin, GR Brucker, GRin
Klinger, GR Deschler, GR Eck, GR Knape, GR Jaquet, GRin Derksen, GR Ruhbaum
Beschluss:
- Der Bauausschuss hat Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung Ö 0253.
und beschließt (das städtebauliche Konzept in der Anlage wird Bestandteil des Beschlusses):
Beschlussfassungen
als Grundlage für den Bebauungsplan
1.1.
Maß der Nutzung:
1.1.1. Geschossfläche
Teil Nord: max. 11.850 qm GF
Teil Süd (KSWM +
Verband Wohnen): max. 14.400 qm
GF für Wohnen, zusätzlich GF für Gästeappartement, erdgeschossige
Nebennutzungen wie Kinderwägen, Fahrräder, Müllräume sofern ins Gebäude
integriert, ggf. Loggien, falls diese auf die GF angerechnet werden müssen,
Flächen für Mobilitätsstationen, falls diese im EG ins Gebäude integriert
werden, Ggf. weitere Flächen für gemeinschaftliche/soziale Nutzungen bis zu
insgesamt 15.240 qm GF)
Gesamter B-Plan: Nicht auf die Geschossfläche anzurechnen:
Tga-Einfahrten und Durchgang (Fuß- und Radweg in Nord-Südrichtung) im EG
Ja..9 Nein 3
1.1.2. Anzahl der Vollgeschosse
gemäß Planstand vom 04.02.2020 (vgl. Anlage 1)
Ja..7
Nein 5
1.2.
Verkehrsflächen:
Festsetzung der öffentlichen Verkehrsflächen gemäß Plan Klausurtagung, Seite
15, (hellgelbe Flächen als Geh- und Fahrtrecht)
1.3.
Ggf. Leitungsrechte für die Geothermie, soweit
diese nicht innerhalb der öff. Verkehrsflächen geführt werden können.
1.4.
Festlegung der Lage der Tiefgaragenzufahrten für
vier unabhängig voneinander nutzbare Tiefgaragen (vgl. Anlage 2)
Ja..9
Nein 3
1.5.
Stellplatzschlüssel:
Teil Nord:
1,0 St / WE (freifinanziert)
0,8 St / WE (Wohnungen SoBoN)
Ja..9 Nein 3
Teil Süd:
0,8 St / WE Verband Wohnen und KSWM
1,0 St / WE Gemeinde
Ja 9
Nein 3
1.6.
Zulässigkeit von Anlagen solarer Energiegewinnung
(im Rahmen geeigneter gestalterischer Vorgaben)
1.7.
Festsetzung von Flachdächern mit extensiver
Dachbegrünung (Ausnahme der Begrünung im Bereich Solaranlagen)
1.8.
Festsetzung der zentralen Angerfläche als
öffentliche Grünfläche (ca. 3.500 qm)
1.9.
Festsetzung der Lage der privaten Spielplätze gemäß
städtebaulichem Konzept (vgl. Anlage 3)
1.10.
Festsetzung der Lage, Anzahl, Qualität und
Artenliste für zu pflanzende Bäume (standortgerechte, heimische bzw.
klimafeste, stresstolerante Baumarten) gemäß städtebaulichem Konzept (vgl.
Anlage 4)
1.11.
Festsetzung geeigneter grünordnerischer
Festsetzungen zu sonstigen Pflanzungen und Dachbegrünung
1.12.
Festsetzung wasserdurchlässiger Beläge in
geeigneten Bereichen (noch näher zu klären)
1.13.
Versickerung des Niederschlagswassers auf den
privaten Flächen
1.14. Zulässigkeit der
einzelnen Mobilitätsstationen
Ja 12
Nein 0
2.
Beschlussfassungen als Grundlage für Städtebauliche
Verträge /VEP
2.1.
Mit allen Eigentümern zu vereinbaren:
2.1.1. Umsetzung der
Bestandteile des Mobilitätskonzeptes, inkl. der nötigen Flächen und Fragen des
Betriebs/ Managements, Lage der Stationen
2.1.2. Planerische Abstimmung
zu Gestaltung und zu generationsübergreifenden Spiel-, Bewegungs- und
Aufenthaltsangeboten auf den privaten Spielplätzen, Sicherung einer
Einsehbarkeit
2.1.3. Umsetzung
Energieeffizienzstandard 55 (KfW 55)
2.2.
Regelungen zur Geothermie bzw. Nahwärme
2.3.
Regelungen zu Anlagen solarer Energiegewinnung
2.4.
Regelungen zu extensiven Dachbegrünungen
Ja 12 Nein 0
2.5.
Teil Nord VEP:
Hinweis: Der nördliche Teil wird als Vorhabenbezogener Bebauungsplan
aufgestellt. Daher wird hier ein entsprechendes Planwerk (Hochbau) Bestandteil
des Verfahrens. Durch diese Pläne sind weitere wesentliche Aussagen verbindlich
bestimmt.
2.5.1. Max. 2.130 qm GF
Lebensmittelhandel (Supermarkt) mit max. 1.200 qm Verkaufsfläche plus Café,
ggf. Sortimentsbeschränkungen, klare Bestimmungen zur Definition
„Verkaufsfläche“, Café in Kombi mit Supermarkt an zentraler Stelle mit
Freibereich zum Anger
Ja 9 Nein 3
2.5.2. Mindestens 650 qm GF
Kinderbetreuung mit 3 Gruppen (KiKri, KiGa und Hort)
Ja 12 Nein 0
2.5.3. Mindestens 900 qm GF
Büro / Co-Working
Ja 9 Nein 3
2.5.4. Gemeinschaftsraum ca.
125 qm GF, ggf. für Quartiersbüro, multifunktionaler Gruppenraum, im Bereich
zwischen KiTa und Café, - Finanzierung zu klären – (siehe Arbeitsauftrag
unten)
Ja 12 Nein 0
2.5.5. Mobilität: ca. 54 qm GF (siehe
Arbeitsauftrag unten)
Ja 12 Nein 0
2.5.6. Max. 8.000 GF qm Wohnen
Ja 9 Nein 3
2.5.7. Ca. 1.800 qm GF für
geförderte Wohnungen (ca. 20 WE) entsprechend SoBoN durch privaten Eigentümer.
Die SoBoN wird im Teil Nord angewendet. Hierzu ist ein Wertgutachten zu
erstellen. Hierbei fließen auch Angebote wie Kinderbetreuung / ggf.
Gemeinschaftsräume ein.
Ja 12 Nein 0
2.5.8. Barrierefreiheit nach
Art. 48 BayBO, zusätzlich alle Wohnungen barrierearm
2.5.9. Errichtung eines
großzügigen Fahrradraums (ca. 450 qm GF) im Untergeschoss der mit einer
bequemen Rampe vom Anger aus zu erreichenden ist
2.5.10. Sicherung der
öffentlichen Durchwegung (Dienstbarkeiten Fuß- und Radweg)
2.5.11. Umsetzung des
ökologischen Kriterienkatalogs der LH München
Ja 12 Nein 0
2.6.
KSWM:
2.6.1. Ca. 90 WE preisgedämpfte
Mietwohnungen durch das Katholische Siedlungswerk München (KSWM), ggf. ist
dieser Punkt bereits durch eine Selbstverpflichtung /Satzung des KSWM
abgesichert
2.6.2. Ein Gästeappartement
oder alternativ Fläche zur Nutzung für soziale Träger (Lage noch offen)
2.6.3. Barrierefreiheit nach
Art. 48 BayBO, zusätzlich alle Wohnungen barrierearm
2.6.4. Gemeinsame Wasch- und
Trockenräume
Ja 8 Nein 4
2.7.
Verband Wohnen
2.7.1. Keine Regelungen
erforderlich, da anderweitig gesichert, siehe unten
Ja 12
Nein 0
3.
Anderweitig gesicherte Inhalte
3.1.
Verband Wohnen
3.1.1. Ca. 75-80 WE (Anteil von
100 %) im Kommunalen Wohnraumförderungsprogramm KommWFP
3.1.2. Alle Wohnungen
barrierefrei
3.1.3. Selbstverpflichtung zum
Energiestandard und zu Aspekten der Ökologie und Nachhaltigkeit
3.2.
KSWM
3.2.1. Selbstverpflichtung zum
Energiestandard und zu Aspekten der Ökologie und Nachhaltigkeit
3.3.
Gemeinde:
3.3.1. Anteil von 100% der
Wohnungen in Form einer Konzeptvergabe / „Einheimischenmodell“ o.ä. (Sicherung
der Ziele durch die Gemeinde als Eigentümerin)
3.3.2. Umgestaltung Teile der
Pötschenerstraße als verkehrsberuhigter Bereich (Planung und Herstellung durch
die Gemeinde)
3.3.3. Anlage naturnaher
Bereiche in der öffentlichen Grünfläche
Ja 9 Nein 3
4.
In der weiteren Planung noch näher zu prüfen / zu
konkretisieren
(= weitere Arbeitsaufträge):
4.1.
Ausgestaltung der Freiflächen mit
Aufenthaltsbereichen im Bereich zwischen der Kinderbetreuungseinrichtung und
dem Supermarkt auf der südlichen Seite
4.2.
Andienung der Kita für mit dem Rad Ankommende ggf.
von Süden her
4.3.
Gute Abstellmöglichkeiten für Fahrräder und ein
gesicherter Zugang für Fußgänger für den Supermarkt
4.4.
Lage der Fahrradstellplätze im Teil Süd
4.5.
Querungsmöglichkeit Ammerseestraße, Querschnitt
Ammerseestraße entlang des Geltungsbereiches, Abstimmung mit Straßenbauamt, Ermittlung
ggf. nötiger Abtretungsflächen
4.6.
Abklärung Errichtung/Optimierung Bushaltestelle,
Ermittlung hierfür notwendiger Flächen
4.7.
Genaueres Konzept zu den Gemeinschaftsflächen mit
Mobilitätsmanagement und Größenfestlegung
4.8.
Genauere Betrachtung und Festlegungen zur Anwendung
SoBon im Teil Nord + Wertgutachten
4.9.
Geothermie bzw. Nahwärme entsprechend Fortschritt
der Planungen bzw. evtl. Übergangslösung mit Nahwärme
4.10.
Möglichkeiten der Regenwassernutzung auf den
jeweiligen priv. Flächen
4.11.
Regelungen zum Quartiersmanagement
4.12.
Ausschluss von Stein- und
Schottergärten
Ja 12 Nein 0
5. . Durchführung einer
Bürgerbeteiligung / Dialogveranstaltung im Oktober 2021
Ja 12 Nein 0