Sitzung: 27.07.2021 BA/016/XV.WP
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0
Vorlage: Ö/0241/XV.WP
Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Beschluss:
- Der Bauausschuss nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der
Verwaltung (Drucksache Ö 0241) zur Änderung der Planungsvoraussetzungen
(anderer Standort) des Bebauungsplans Nr. 15-2/UNTERBRUNN nördlicher
Bereich der Kirchstraße für die Errichtung eines weiteren Nebengebäudes –
Empfangshäuschen in Pandemiezeiten auf dem Grundstück Fl.Nr 47 der
Gemarkung Unterbrunn. Die Begründung ist Bestandteil der Beschlussfassung.
- Der neue Entwurf des Bebauungsplans Nr. 15-2/UNTERBRUNN nördlicher
Bereich der Kirchstraße in der Fassung vom 27.07.2021, welcher der
Beschlussvorlage Ö 0241 beigefügt ist, wird zustimmend zur Kenntnis
genommen.
3.
Die geänderte
Standortwahl erübrigt eine Abwägung der aus der öffentlichen Auslegung und der
Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
eingegangenen Anregungen und erfordert eine grundsätzliche Änderung des
Bebauungsplans, so dass gemäß § 13a Abs. 2
Nr. 1 i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB der
Bebauungsplan nochmal erneut auszulegen ist und die Stellungnahmen erneut
einzuholen sind.
4.
Die Verwaltung
wird beauftragt, das Bebauungsplanverfahren auf Grundlage des Entwurfs i.d.F.
vom 27.07.2021 weiter zu betreiben und die erneute öffentliche Auslegung sowie
das erneute Beteiligungsverfahren durchzuführen.
5.
Zur Übernahme
aller der Gemeinde Gauting durch die weitere Änderung des Bebauungsplans
entstehenden Planungskosten sowie der Kosten für eventuell erforderliche
Gutachten und Untersuchungen sowie auch der Kosten für die Beschaffung, die
Errichtung und den Betrieb des Empfangshäuschens ist mit der Antragstellerin
ein städtebaulicher Vertrag abzuschließen. Die Kostenübernahme wurde bereits
vorab mündlich vereinbart und von der Antragstellerin zugesichert.