Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0

Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger


Beschluss:

 

  1. Der Bauausschuss nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung (Drucksache Ö 0241) zur Änderung der Planungsvoraussetzungen (anderer Standort) des Bebauungsplans Nr. 15-2/UNTERBRUNN nördlicher Bereich der Kirchstraße für die Errichtung eines weiteren Nebengebäudes – Empfangshäuschen in Pandemiezeiten auf dem Grundstück Fl.Nr 47 der Gemarkung Unterbrunn. Die Begründung ist Bestandteil der Beschlussfassung.

 

  1. Der neue Entwurf des Bebauungsplans Nr. 15-2/UNTERBRUNN nördlicher Bereich der Kirchstraße in der Fassung vom 27.07.2021, welcher der Beschlussvorlage Ö 0241 beigefügt ist, wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

 

3.    Die geänderte Standortwahl erübrigt eine Abwägung der aus der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange eingegangenen Anregungen und erfordert eine grundsätzliche Änderung des Bebauungsplans, so dass gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB der Bebauungsplan nochmal erneut auszulegen ist und die Stellungnahmen erneut einzuholen sind.

 

4.    Die Verwaltung wird beauftragt, das Bebauungsplanverfahren auf Grundlage des Entwurfs i.d.F. vom 27.07.2021 weiter zu betreiben und die erneute öffentliche Auslegung sowie das erneute Beteiligungsverfahren durchzuführen.

 

5.    Zur Übernahme aller der Gemeinde Gauting durch die weitere Änderung des Bebauungsplans entstehenden Planungskosten sowie der Kosten für eventuell erforderliche Gutachten und Untersuchungen sowie auch der Kosten für die Beschaffung, die Errichtung und den Betrieb des Empfangshäuschens ist mit der Antragstellerin ein städtebaulicher Vertrag abzuschließen. Die Kostenübernahme wurde bereits vorab mündlich vereinbart und von der Antragstellerin zugesichert.