Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger


Beschluss:

 

1.         Der Bauausschuss nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung (Druck­sache Ö 0256) vom 21.07.2021 zur Änderung des Bebauungsplans Nr. 170/GAUTING für einen Teilbereich der Unterbrunner und Ammerseestraße.

 

2.         Der Bauausschuss beschließt, den Bebauungsplan Nr. 170/GAUTING gemäß § 2 Abs. 1 BauGB zu ändern.

 

3.         Das Plangebiet umfasst das Grundstück Fl.Nr. 1342/16, Gemarkung Gauting. Die Än­derung erhält die Bezeichnung Bebauungsplan Nr. 170-1/GAUTING für einen Teilbe­reich der Unterbrunner und Ammerseestraße, Fl.Nr. 1342/16.

 

4.         Ziel der Änderung des Bebauungsplans Nr. 170/GAUTING ist vor allem die Drehung des südlichen Baukörpers und damit eine andere städtebauliche Anordnung des Ge­bäudes, die durch den Wegfall des festgesetzten Baums leichter möglich wird. Gleich­zeitig wird aber auch eine Ersatzpflanzung in diesem Bereich gefordert.

 

5.         Mit der Ausarbeitung der Planunterlagen wird der Planungsverband Äußerer Wirt­schaftsraum München beauftragt.

 

6.         Zur Übernahme der der Gemeinde durch die Änderung des Bebauungsplans entstan­denen und entstehenden Kosten ist mit dem Bauherrn ein städtebaulicher Vertrag ab­zuschließen.

 

7.         Der Bauausschuss nimmt den vorliegenden ersten Planentwurf zum Bebauungsplan Nr. 170-1/GAUTING zustimmend zur Kenntnis.

 

8.         Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss über die Änderung des Bebauungs­plans öffentlich bekannt zu machen und das Änderungsverfahren entsprechend den Vorschriften des Baugesetzbuchs im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB ohne Umweltprüfung und Umweltbericht durchzuführen.