Sitzung: 27.07.2021 BA/016/XV.WP
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0
Vorlage: Ö/0256/XV.WP
Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Beschluss:
1. Der
Bauausschuss nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung (Drucksache
Ö 0256) vom 21.07.2021 zur Änderung des Bebauungsplans Nr. 170/GAUTING für
einen Teilbereich der Unterbrunner und Ammerseestraße.
2. Der
Bauausschuss beschließt, den Bebauungsplan Nr. 170/GAUTING gemäß § 2 Abs. 1
BauGB zu ändern.
3. Das
Plangebiet umfasst das Grundstück Fl.Nr. 1342/16, Gemarkung Gauting. Die Änderung
erhält die Bezeichnung Bebauungsplan Nr. 170-1/GAUTING für einen Teilbereich
der Unterbrunner und Ammerseestraße, Fl.Nr. 1342/16.
4. Ziel
der Änderung des Bebauungsplans Nr. 170/GAUTING ist vor allem die Drehung des
südlichen Baukörpers und damit eine andere städtebauliche Anordnung des Gebäudes,
die durch den Wegfall des festgesetzten Baums leichter möglich wird. Gleichzeitig
wird aber auch eine Ersatzpflanzung in diesem Bereich gefordert.
5. Mit
der Ausarbeitung der Planunterlagen wird der Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum
München beauftragt.
6. Zur
Übernahme der der Gemeinde durch die Änderung des Bebauungsplans entstandenen
und entstehenden Kosten ist mit dem Bauherrn ein städtebaulicher Vertrag abzuschließen.
7. Der
Bauausschuss nimmt den vorliegenden ersten Planentwurf zum Bebauungsplan Nr.
170-1/GAUTING zustimmend zur Kenntnis.
8. Die
Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss über die Änderung des Bebauungsplans
öffentlich bekannt zu machen und das Änderungsverfahren entsprechend den
Vorschriften des Baugesetzbuchs im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB
ohne Umweltprüfung und Umweltbericht durchzuführen.