Sitzung: 27.07.2021 BA/016/XV.WP
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0
Vorlage: Ö/0258/XV.WP
Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Wortmeldungen: GR Moser, GR Deschler, GR Eck
Beschluss:
1. Der Bauausschuss nimmt
Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung (Drucksache Ö 0258) vom
22.07.2021.
- Der Bauausschuss beschließt, für das im
Lageplan umgrenzt dargestellte Gebiet ein Verfahren zur Aufstellung eines
Bebauungsplans einzuleiten. Das Plangebiet umfasst die Grundstücke Fl.
Nrn. 576/2, 576/3, 576/6, 577, 577/4, 579/3, 579/5, 579/7, 579/8, 579/10,
580/8 Teilfl.
- Das Plangebiet trägt die Bezeichnung
„Bebauungsplan Nr. 193/GAUTING für ein Teilgebiet zwischen Bahnhofplatz, Bahnhofstr.
und Hubert-Deschler-Str.“
4. Ziel der Aufstellung dieses
Bebauungsplans ist die städtebauliche Neuordnung im Plangebiet mit Steigerung
hinsichtlich der Qualität der Baustruktur und künftiger Nutzungen sowie der
Aufenthaltsqualität in den Freiflächenzonen.
5. Als vorläufige
Festsetzungen werden bestimmt:
·
Im Bereich der Grundstücke Fl. Nrn. 576/2 und 576/3
werden am Bahnhofplatz die Freiflächenzonen aufgeweitet zur Erlebbarmachung des
Bahnhofsplatzes als großzügige, zentrale Platzfläche.
·
Die Bahnhofstraße mit charakteristisch begrünten Vorzonen wird im
Plangebiet entlang ihrer östlichen Seite mit gestaffelten Raumkanten locker
gefasst. Nördlich der Hubert-Deschler-Straße werden die künftigen Baukörper in
diesem Sinne positioniert, um Durchblicke in die rückwärtigen
Grundstücksbereiche zu ermöglichen.
·
Die künftigen Gebäude im Plangebiet werden mit drei Vollgeschossen
ausgebildet. Am Übergang von der Bahnhofstraße zum Bahnhofplatz ist ein
Baukörper mit vier Vollgeschossen zulässig. In den rückwärtigen Bereichen sind
Gebäude mit zwei Vollgeschossen zulässig.
6. Der Bebauungsplan soll im
beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB ohne Durchführung einer
Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden.