Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0

Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger

Wortmeldungen: GR Moser, GR Deschler, GR Eck


Beschluss:

 

1.    Der Bauausschuss nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung (Drucksache Ö 0258) vom 22.07.2021.

 

  1. Der Bauausschuss beschließt, für das im Lageplan umgrenzt dargestellte Gebiet ein Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplans einzuleiten. Das Plangebiet umfasst die Grundstücke Fl. Nrn. 576/2, 576/3, 576/6, 577, 577/4, 579/3, 579/5, 579/7, 579/8, 579/10, 580/8 Teilfl.

 

  1. Das Plangebiet trägt die Bezeichnung „Bebauungsplan Nr. 193/GAUTING für ein Teilgebiet zwischen Bahnhofplatz, Bahnhofstr. und Hubert-Deschler-Str.“

 

4.    Ziel der Aufstellung dieses Bebauungsplans ist die städtebauliche Neuordnung im Plangebiet mit Steigerung hinsichtlich der Qualität der Baustruktur und künftiger Nutzungen sowie der Aufenthaltsqualität in den Freiflächenzonen.

 

5.    Als vorläufige Festsetzungen werden bestimmt:

·         Im Bereich der Grundstücke Fl. Nrn. 576/2 und 576/3 werden am Bahnhofplatz die Freiflächenzonen aufgeweitet zur Erlebbarmachung des Bahnhofsplatzes als großzügige, zentrale Platzfläche.

 

·         Die Bahnhofstraße mit charakteristisch begrünten Vorzonen wird im Plangebiet entlang ihrer östlichen Seite mit gestaffelten Raumkanten locker gefasst. Nördlich der Hubert-Deschler-Straße werden die künftigen Baukörper in diesem Sinne positioniert, um Durchblicke in die rückwärtigen Grundstücksbereiche zu ermöglichen.

 

·         Die künftigen Gebäude im Plangebiet werden mit drei Vollgeschossen ausgebildet. Am Übergang von der Bahnhofstraße zum Bahnhofplatz ist ein Baukörper mit vier Vollgeschossen zulässig. In den rückwärtigen Bereichen sind Gebäude mit zwei Vollgeschossen zulässig.

 

6.    Der Bebauungsplan soll im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden.