Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Beschluss:
Von dem
Baumfällantrag des Antragstellers mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 07.07.2021 bzw. 12.08.2021, wird zustimmend
Kenntnis genommen.
Das Vorhaben
entspricht wegen Fällung eines „zu erhaltenden“ festgesetzten
Baumes nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 131 / Gauting + 1. Änderung.
Die erforderliche
Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB wird befürwortet.
Die Buche ist 1:1 durch einen heimischen Laubbaum mit der Standardqualität von 20/25 STU, 3x verpflanzt für Bäume erster Ordnung (z.B. Buche, Ahorn, Kastanie, Birke) im Umfeld des ursprünglichen Standortes (+/- 3 m) zu ersetzen.
Die artenschutzrechtlichen Belange sind vor der Fällung zu prüfen.