Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 1

Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger

 

In der Diskussion wurden der Klimawandel und dessen Auswirkungen

auf die gemeindliche Entwicklung im Allgemeinen, die Folgen für die Grundstückseigentümer, wenn die Bauleitplanverfahren ruhen, (auch

mit Blick auf die kürzlich aufgetretenen Überschwemmungen in Deutschland) die Überschwemmungsgefahr aufgrund der Lage des Gebiets in einer Mulde sowie den Durch-/Abfluss des Oberflächenwassers im östlichen Bereich Buchendorfs thematisiert. Außerdem ging es in der Diskussion um den

Einsatz von Haushaltsmitteln für die vorgeschlagene wasserwirtschaftliche Untersuchung sowie deren Notwendigkeit bzw. die gemeindliche Verpflichtung zu deren Durchführung.


Beschluss:

 

1.         Der Ferienausschuss nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung (Drucksache Ö 0259) vom 29.07.2021 zur weiteren Vorgehensweise bei der Auf­stellung des Bebauungsplans Nr. 12/BUCHENDORF für einen Teilbereich zwischen „Am Weiher“ und „Am Koppanger“ sowie der 44. Änderung des Flächennutzungsplans.

 

2.         Der Ferienausschuss beschließt, das Verfahren zur Aufstellung o.g. Bebauungsplans sowie zur 44. Änderung des Flächennutzungsplans solange ruhen zu lassen, bis die wasserrechtliche Situation in diesem Bereich ausreichend geklärt ist.

 

3.         Die Eigentümer der betroffenen Grundstücke sind über diesen Beschluss zu informieren.