Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Wortmeldung: GR Eck, GR Brucker, GR Berchtold
Beschluss:
Zu den im Bauvorbescheidsantrag nach den Plänen des
Architekten Nüsslein, Giacomo mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 13.04.2021, gestellten Frage wird wie folgt
Stellung genommen, bzw. das gemeindliche Einvernehmen nicht erklärt:
1.
Ist auf den Grundstücken mit den Fl.-Nrn.
1081/1, 1081/2, 1081/3 der Gemarkung Gauting der Neubau von fünf Doppelhäusern
und einem Bungalow mit Tiefgarage (mit 22 Stellplätzen) und 1 Stellplatz
oberirdisch, wie im beiliegenden Plan dargestellt, hinsichtlich
b) dem Maß der baulichen
Nutzung bauplanungsrechtlich
zulässig?
Nein,
da sich im maßgeblichen Quartier kein Wohngebäude mit einer
vergleichbaren
Firsthöhe
befindet.
Durch
die Überschreitung des bauplanungsrechtlich maßgeblichen Rahmens werden durch
das Bauvorhaben erhebliche städtebaulichen Spannungen ausgelöst.
Die
bauordnungsrechtliche Erschließung ist offensichtlich nicht gesichert. Wir
bitten um Hinweis an den Bauherrn.