Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0

Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger

Wortmeldung: GR Eck, GR Brucker, GR Berchtold


Beschluss:

 

Zu den im Bauvorbescheidsantrag nach den Plänen des Architekten Nüsslein, Giacomo mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 13.04.2021, gestellten Frage wird wie folgt Stellung genommen, bzw. das gemeindliche Einvernehmen nicht erklärt:

 

1.

Ist auf den Grundstücken mit den Fl.-Nrn. 1081/1, 1081/2, 1081/3 der Gemarkung Gauting der Neubau von fünf Doppelhäusern und einem Bungalow mit Tiefgarage (mit 22 Stellplätzen) und 1 Stellplatz oberirdisch, wie im beiliegenden Plan dargestellt, hinsichtlich

 

b) dem Maß der baulichen Nutzung bauplanungsrechtlich zulässig?

 

Nein, da sich im maßgeblichen Quartier kein Wohngebäude mit einer vergleichbaren

Firsthöhe befindet.

 

Durch die Überschreitung des bauplanungsrechtlich maßgeblichen Rahmens werden durch das Bauvorhaben erhebliche städtebaulichen Spannungen ausgelöst.

Die bauordnungsrechtliche Erschließung ist offensichtlich nicht gesichert. Wir bitten um Hinweis an den Bauherrn.