1.    Straßenbaustelle Bahnhofstraße

GR Egginger äußert, dass vor dem Kriegerdenkmal im neu hergestellten Gehweg zur Sicherstellung der Barrierefreiheit entsprechende Bodenplatten fehlen. Die Erste Bürgermeisterin sagt eine Prüfung zu.

 

Anmerkungen der Vewaltung:

Die Bodenindikatoren (Rippen-/ Noppenplatten) werden zumeist im Nachgang eingelegt, so auch im Zuge des Ausbaus bzw. der Fertigstellung der westl. Gehwegseite.

Im Zusammenhang mit dem Neubau des Wohn- und Geschäftshauses in Gauting, ehemaliges Grundschulareal auf der Grundlage des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 182/ GAUTING für ein Teilgebiet zwischen Bahnhofstraße, Ammerseestraße und Rafael Katz-Straße hatten wir Kontakt mit der Inklusionsbeauftragten der Gemeinde Gauting sowie dem Behindertenbeauftragten des LRA Sta.

Im Ausbaubereich werden die Straßenquerungen barrierefrei ausgebildet, d.h., Bodenindikatoren (Rippen-/ Noppenplatten) werden installiert, Treppen erhalten eine Stufenmarkierung, Aufmerksamkeitsfelder und entsprechende Handläufe, die LSA ist mit akustischen Signalen geplant.

Grundsätzlich ist festzustellen, dass Standardsituationen/ Ausbaustandards im Zusammenhang mit dem Bauvorhaben „S&P“ entsprechend vorgesehen/ abgedeckt werden. Auf Grund der Belagswahl in Pflasterbauweise können jederzeit auch Anpassungen/Erweiterungen vorgenommen werden.

 

 

2.    Pkw-Stellplätze an der Bahnhofstr.

GR Brucker merkt an, dass die im oberen Teilbereich der Bahnhofstraße neu hergestellten Pkw-Stellplätze auf der linken Straßenseite breiter als auf der rechten Straßenseite sind. Die Erste Bürgermeisterin sagt eine Klärung zu.

 

Anmerkungen der Verwaltung:

OPB hat im Vorfeld eine Studie erstellt. Der Querschnitt der Bahnhofstraße wurde im Zuge dieser wie folgt festgelegt:

Von West nach Ost ist folgender Querschnitt vorgesehen:

Gehweg 4,00 m

Parkbucht / Baumgraben 2,50 m (incl.0,50 m Sicherheitsstreifen)

Fahrbahn 2x3,25m (inkl. 1,50 m Radfahrstreifen/ Schutzstreifen auf Westseite)

Parkbucht / Baumgraben 2,00 m

Sicherheitsstreifen 0,75m

Radweg 1,60 m

Gehweg ca. 3,00 m

s.a. Sitzung UEV am 17.07.2018, Ö/0725/XIV.WP