Sitzung: 14.09.2021 BA/017/XV.WP
1. Straßenbaustelle Bahnhofstraße
GR Egginger äußert, dass vor dem Kriegerdenkmal im neu hergestellten
Gehweg zur Sicherstellung der Barrierefreiheit entsprechende Bodenplatten
fehlen. Die Erste Bürgermeisterin sagt eine Prüfung zu.
Anmerkungen der Vewaltung:
Die Bodenindikatoren (Rippen-/
Noppenplatten) werden zumeist im Nachgang eingelegt, so auch im Zuge des
Ausbaus bzw. der Fertigstellung der westl. Gehwegseite.
Im Zusammenhang mit dem Neubau des Wohn- und
Geschäftshauses in Gauting, ehemaliges Grundschulareal auf der Grundlage des
vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 182/ GAUTING für ein Teilgebiet zwischen
Bahnhofstraße, Ammerseestraße und Rafael Katz-Straße hatten wir Kontakt mit der
Inklusionsbeauftragten der Gemeinde Gauting sowie dem Behindertenbeauftragten
des LRA Sta.
Im Ausbaubereich werden die Straßenquerungen
barrierefrei ausgebildet, d.h., Bodenindikatoren (Rippen-/ Noppenplatten)
werden installiert, Treppen erhalten eine Stufenmarkierung,
Aufmerksamkeitsfelder und entsprechende Handläufe, die LSA ist mit akustischen
Signalen geplant.
Grundsätzlich
ist festzustellen, dass Standardsituationen/ Ausbaustandards im Zusammenhang
mit dem Bauvorhaben „S&P“ entsprechend vorgesehen/ abgedeckt werden. Auf
Grund der Belagswahl in Pflasterbauweise können jederzeit auch
Anpassungen/Erweiterungen vorgenommen werden.
2. Pkw-Stellplätze an der Bahnhofstr.
GR Brucker merkt an, dass die im oberen Teilbereich der Bahnhofstraße
neu hergestellten Pkw-Stellplätze auf der linken Straßenseite breiter als auf
der rechten Straßenseite sind. Die Erste Bürgermeisterin sagt eine Klärung zu.
Anmerkungen der Verwaltung:
OPB hat im
Vorfeld eine Studie erstellt. Der Querschnitt der Bahnhofstraße wurde im Zuge
dieser wie folgt festgelegt:
Von West nach
Ost ist folgender Querschnitt vorgesehen:
Gehweg 4,00 m
Parkbucht /
Baumgraben 2,50 m (incl.0,50 m Sicherheitsstreifen)
Fahrbahn
2x3,25m (inkl. 1,50 m Radfahrstreifen/ Schutzstreifen auf Westseite)
Parkbucht /
Baumgraben 2,00 m
Sicherheitsstreifen
0,75m
Radweg 1,60 m
Gehweg ca. 3,00
m
s.a. Sitzung
UEV am 17.07.2018, Ö/0725/XIV.WP