Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 3

Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger

Wortmeldung: GR Moser, GR Berchtold


Beschluss:

 

Zu den im Bauvorbescheidsantrag nach den Plänen des Nicol Architekten Appelmann, mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 27.07.2021, gestellten Fragen wird wie folgt Stellung genommen, bzw. das gemeindliche Einvernehmen erklärt / nicht erklärt:

 

 

  1. Ist der Baukörper mit den beschriebenen Nutzungsarten und Verteilung (Büro / Gewerbe mit Café und Wohnen) hinsichtlich der baulichen Nutzung planungsrechtlich zulässig?

 

Ja, soweit das Gewerbe nach § 4 a Abs. 1 Baunutzungsvorordnung (BauNVO) zulässig ist.

 

 

  1. Ist die im Plan dargestellte Errichtung des Gebäudes hinsichtlich der überbaubaren Grundstücksfläche und Bauweise planungsrechtlich zulässig.

 

Ja, wenn die Abstandsflächenvorschriften eingehalten werden.

(Abstandsflächensatzung der Gemeinde Gauting vom 18.01.2021).

 

 

  1. Ist die im Plan dargestellte Errichtung des Gebäudes hinsichtlich der dargestellten Vollgeschosse planungsrechtlich zulässig?  3 Geschosse + Staffelgeschoss

 

Ja, wenn die Abstandsflächenvorschriften eingehalten werden.

(Abstandsflächensatzung der Gemeinde Gauting vom 18.01.2021).

 

 

 

  1. Ist die im Plan dargestellte Tiefgarage mit 20 Stellplätzen planungsrechtlich zulässig?

 

Ja. Es sollten aufgrund der beengten Verhältnisse oberirdische Besucherstellplätze angelegt werden.

 

Hinweis: Die Anzahl der Stellplätze entspricht nicht den Vorgaben der Stellplatzsatzung der Gemeinde Gauting vom 16.04.2020

 

Die Überdeckung der Tiefgarage muss mindestens 0,80 cm betragen, ansonsten erfolgt eine Anrechnung auf die Grundfläche.

 

 

  1. Ist das Gebäude wie im Plan dargestellt abstandsflächenrechtlich zulässig?

    Kann von der Satzung der Gemeinde Gauting vom 18.01.2021 zur Abstandsflächentiefe befreit werden und die Beurteilung der Abstandsflächen bei diesem Vorhaben mit 0,4 H angenommen werden?
    Hinweis: Da der angrenzende Nachbar des Grundstücks 27/3 Abstandsflächen, die auf sein Grundstück fallen übernommen wird, ist keine Zustimmung wegen Überschreitung der Abstandsflächen bei Nachbarn notwendig.

 

Das Gebäude ist abstandsflächenrechtlich so nicht zulässig.

 

Eine Abweichung von der Abstandsflächensatzung der Gemeinde Gauting wird nicht durch die Gemeinde erteilt.

 

Hinweis: Die Abstandsflächenübernahmeerklärung ist im Rahmen des Bauantragverfahrens vorzulegen.

 

 

  1. Kann eine Abweichung von der Stellplatzsatzung der Gemeinde Gauting in Aussicht gestellt werden, nach der es möglich wäre, nur 60% der Stellplätze herzustellen? Das Grundstück ist fußläufig gut erreichbar und die Möglichkeiten für die Errichtung einer Tiefgarage aufgrund des Grundstückzuschnitts sehr begrenzt.

 

Nein, im näheren Umfeld gibt es so gut wie keine öffentlichen Abstellplätze.

 

 

Einfriedungen sind als Holz-, Maschendraht- oder Metallzaun bis max. 1,30 m Höhe,
Hecken bis zu einer Höhe von 1,80 m zulässig.

 

Bei Bepflanzungsmaßnahmen sind die Grenzabstände des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und des Ausführungsgesetzes zum BGB zu beachten (siehe Art. 47 AGBGB

·         0,50 m Abstand von der Grundstücksgrenze bis zu einer Höhe von 2,00 m und

·         2,00 m Abstand von der Grundstücksgrenze über einer Höhe von 2,00 m).

 

Die Müllbehälter sind in die Einfriedung zu integrieren und, falls freistehend, zur Straße hin abzupflanzen. Die Türen der Müllboxen dürfen nur nach innen geöffnet werden, ein Hineinragen in die öffentliche Verkehrsfläche ist unzulässig.

 

Anfallendes Niederschlagswasser ist ausschließlich auf dem eigenen Grundstück zu versickern.

 

 

Zum Schutz des Baumbestandes generell (Baugrundstück und Nachbargrundstücke) ist die Einhaltung der Normen und Auflagen der DIN 18920 und der RAS-LP4 (Schutz von Bäumen, Vegetationsbeständen usw. bei Baumaßnahmen) anzuordnen.

 

Die Gemeinde empfiehlt:

 

-       zur Gartenbewässerung den Einbau einer Regenwassersammelanlage und - bei geeigneter Dachneigung, insbesondere bei Garagen - eine Begrünung vorzusehen

-       eine insektenfreundliche Bepflanzung der Gärten/Freiflächen

-       die Nutzung von Photovoltaik-/Solaranlagen