Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger

 


Beschluss:

 

 

Von dem Bauantrag nach den Plänen der Architektin Sabine Berger-Rocholl, mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 13.08.2021, wird ablehnend Kenntnis genommen.

 

Das Vorhaben entspricht wegen Errichtung einer Doppelgarage mit Flachdach nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 45 / STOCKDORF.

 

Die Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB wird nicht befürwortet, da die Grundzüge der Planung berührt werden und mit Zulassung der Befreiung für alle im Bebauungsplangebiet befindlichen Grundstücke Nachahmungsgefahr bestünde, mit der Konsequenz, dass die betroffenen Festsetzungen aufgeweicht und ggfs. zukünftig funktionslos würden. Das hätte zur Folge, dass das ursprüngliche Planungskonzept zunichte gemacht werden würde.

 

Auf dem Nachbargrundstück Heimstraße 36 steht eine Flachdachdoppelgarage, diese wurde aber bereits im Jahr 1965 gebaut und somit erhebliche Zeit vor Aufstellung des Bebauungsplanes. Die Doppelgarage kann als Bezugsfall nicht herangezogen werden.