Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger

Wortmeldung: GR Brucker


Beschluss:

 

Von dem Bauantrag nach den Plänen der Architektin Gisela Schneider-Brinkmann, mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 12.08.2021 wird zustimmend Kenntnis genommen.

 

Bebauungsplan Nr. 2 / GAUTING

 

Das Vorhaben liegt innerhalb der Baugrenzen und entspricht somit den Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 2 / Gauting.

 

Das Vorhaben fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Umgebungsbebauung ein.

 

 

Bebauungsplan Nr. 163 / Gauting i. A.

 

Das Vorhaben entspricht wegen Überschreitung der Wandhöhe und Errichtung außerhalb der Baugrenzen durch den Erker nicht den Zielsetzungen des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 163 / Gauting. Eine Veränderungssperre wurde nicht erlassen.

 

 

Einfriedungen sind als Holz-, Maschendraht- oder Metallzaun bis max. 1,30 m Höhe,
Hecken bis zu einer Höhe von 1,80 m zulässig.

 

Bei Bepflanzungsmaßnahmen sind die Grenzabstände des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und des Ausführungsgesetzes zum BGB zu beachten (siehe Art. 47 AGBGB

·         0,50 m Abstand von der Grundstücksgrenze bis zu einer Höhe von 2,00 m und

·         2,00 m Abstand von der Grundstücksgrenze über einer Höhe von 2,00 m).

 

Anfallendes Niederschlagswasser ist ausschließlich auf dem eigenen Grundstück zu versickern.

 

Zum Schutz des Baumbestandes generell (Baugrundstück und Nachbargrundstücke) ist die Einhaltung der Normen und Auflagen der DIN 18920 und der RAS-LP4 (Schutz von Bäumen, Vegetationsbeständen usw. bei Baumaßnahmen) anzuordnen.

 

Die Gemeinde empfiehlt:

 

-       zur Gartenbewässerung den Einbau einer Regenwassersammelanlage und - bei geeigneter Dachneigung, insbesondere bei Garagen - eine Begrünung vorzusehen

-       eine insektenfreundliche Bepflanzung der Gärten/Freiflächen

-       die Nutzung von Photovoltaik-/Solaranlagen