Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Wortmeldung: GR Brucker
Beschluss:
Von dem Bauantrag
nach den Plänen der Architektin Gisela Schneider-Brinkmann, mit Eingangsstempel
der Gemeinde vom 12.08.2021 wird zustimmend Kenntnis genommen.
Bebauungsplan Nr.
2 / GAUTING
Das Vorhaben liegt
innerhalb der Baugrenzen und entspricht somit den Festsetzungen des
rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 2 / Gauting.
Das Vorhaben fügt
sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Umgebungsbebauung ein.
Bebauungsplan Nr. 163 / Gauting i. A.
Das Vorhaben entspricht wegen Überschreitung der Wandhöhe und Errichtung außerhalb der Baugrenzen durch den Erker nicht den Zielsetzungen des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 163 / Gauting. Eine Veränderungssperre wurde nicht erlassen.
Einfriedungen sind als Holz-, Maschendraht- oder Metallzaun
bis max. 1,30 m Höhe,
Hecken bis zu einer Höhe von 1,80 m zulässig.
Bei Bepflanzungsmaßnahmen sind die Grenzabstände des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und des Ausführungsgesetzes zum BGB zu beachten (siehe Art. 47 AGBGB
· 0,50 m Abstand von der Grundstücksgrenze bis zu einer Höhe von 2,00 m und
· 2,00 m Abstand von der Grundstücksgrenze über einer Höhe von 2,00 m).
Anfallendes Niederschlagswasser ist ausschließlich auf dem eigenen Grundstück zu versickern.
Zum Schutz des Baumbestandes generell (Baugrundstück und Nachbargrundstücke) ist die Einhaltung der Normen und Auflagen der DIN 18920 und der RAS-LP4 (Schutz von Bäumen, Vegetationsbeständen usw. bei Baumaßnahmen) anzuordnen.
Die Gemeinde empfiehlt:
- zur Gartenbewässerung den Einbau einer Regenwassersammelanlage und - bei geeigneter Dachneigung, insbesondere bei Garagen - eine Begrünung vorzusehen
- eine insektenfreundliche Bepflanzung der Gärten/Freiflächen
- die Nutzung von Photovoltaik-/Solaranlagen