Sachvortrag: Herr Härta

 


Beschluss:

 

1.         Der Bauausschuss nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung (Drucksache Ö 0263) vom 07.09.2021 zur Abwägung der Anregungen aus der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans Nr. 2/OBERBRUNN für Teilbereiche beidseits der Hochstadter Straße. Die Begründung ist Bestandteil der Beschlussfassung.

 

2.         Die Anregungen der Behörden und Träger öffentlicher Belange werden, wie in der Begründung dargestellt, teilweise berücksichtigt.

 

3.         Die Anregungen der Öffentlichkeit werden, wie in der Begründung dargestellt, teilweise berücksichtigt.

 

4.         Die sonstigen Anregungen werden, wie in der Begründung dargestellt, teilweise berücksichtigt.

 

5.         Die Verwaltung wird beauftragt, die beschlossenen Änderungen durchzuführen.

 

6.         Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan einschließlich Begründung gemäß § 13 b i.V.m. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 und § 4 Abs. 3 BauGB erneut öffentlich auszulegen. Die Dauer der Auslegung wird auf zwei Wochen verkürzt und es wird bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können.

 

7.         Sollte der Satzungsbeschluss nicht bis zum 31.12.2021 erfolgt sein, beschließt der Bauausschuss bereits jetzt, dass das Bebauungsplanverfahren nach § 13 b BauGB auf der neu geltenden Fassung des BauGB fortgeführt wird.


GR Brucker beantragt über diesen TOP in namentlicher Abstimmung zu entscheiden.

 

Name

Ja

Nein

 

 

 

Kössinger, Brigitte, Dr.

X

 

Berchtold, Stefan

 

X

Brucker, Eberhard

 

X

Derksen, Annette

X

 

Deschler, Markus

X

 

Eck, Richard

X

 

Egginger, Florian

X

 

Elsnitz, Martin

X

 

Jaquet, Franz

X

 

Klinger, Eva-Maria

X

 

Knape, Johannes Wilhelm

X

 

Moser, Heinrich

X

 

Ruhbaum, Harald

X